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Pressespiegel:

Berlin, 06. Juli 2005
Info-Radio rbb Interview:

Betriebliche Mitbestimmung - wird sie durch die VW-Affäre in Frage gestellt?


Das Interview im Wortlaut:

Ingo Kahle: Es gibt ein unbestritten enges Verhältnis von Betriebsrat und Konzernspitze bei VW. Die Arbeitnehmer segneten Herrn Piechs Edelmarken-Pläne ab - und bekamen dafür Zugeständnisse. Hat dieses enge Verhältnis dem Konzern auch - oder gar eher geschadet?

Klaus Brandner: Ich sage eindeutig, nein. Das Unternehmen selbst ist ja in äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situationen mit geringen Personalanpassungsmaßnahmen ausgekommen, hat damit sehr viel für die soziale Sicherheit von Menschen geleistet, das insbesondere auch in Niedersachsen, in ehemals strukturschwachen Gebieten. Insofern ist die Mitbestimmung im Kern aus meiner Sicht ein Erfolgsmodell und dass dieses Modell unter dem Gesichtspunkt, dass damit Einwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften verbunden sind, immer umstritten war aus wirtschaftlichen Kreisen, also von BDI und BDR, das ist klar. Aber die populistischen Forderungen von CDU/CSU und FDP jetzt setzen im Kern noch einen drauf, weil im Rahmen der Globalisierung einige meinen, dass sie auf diese Art und Weise so ein System der Teilhabe, ein demokratisches System ganz deutlich einschränken können. Dabei sind die Erfahrungen rundum positiv.

Ingo Kahle: Sie zielen wahrscheinlich unter anderem auf die FDP, deren Vize Brüderle sagt, solche Vorgänge könnten der Sargnagel der deutschen Mitbestimmung sein. Sind die Vorgänge also Anlass generell über die Mitbestimmung in Deutschland zu diskutieren?

Klaus Brandner: Das sind sie mit Sicherheit nicht. Der erste Punkt ist ja, dass diejenigen, die Mandate haben, demokratisch legitimiert sind, dass auch innerhalb von Amtszeiten Möglichkeiten bestehen, sie des Amtes zu entheben, also viel stärker als bein Parlament eine Möglichkeit gegeben ist, durch die Beschäftigten auch einzugreifen und zu korrigieren.

Ingo Kahle: Da haben sie aber nicht so richtig Gebrauch davon gemacht.

Klaus Brandner: Warum das?

Ingo Kahle: Nehmen Sie doch nur mal die Edelmarkenpläne - ich habe das eben schon erwähnt - von Herrn Piech. Ich meine, dass das eine schlechte Entscheidung war, wissen wir doch und das wusste man eigentlich auch vorher.

Klaus Brandner: Der Kernpunkt ist, dass die wirtschaftlichen Entscheidungen Betriebsräte nicht treffen können. Sie können sich dazu äußern, sie können dazu ein Meinungsbild machen, aber die wirtschaftlichen Entscheidungen trifft in Deutschland immer noch die Unternehmensleitung, ein Vorstand und das auch allein. Wir haben keine wirtschaftliche Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene. Wir haben eine korrigierende Möglichkeit, wenn sozial gesehen wirtschaftliche Veränderungen durch das Unternehmen veranlasst, quasi so gestaltbar sind, dass man diesen Prozess abfedert. Aber der Betriebsrat hat gar keine Möglichkeit zu entscheiden, welches Produkt unter welchen Bedingungen hier hergestellt wird. Das wäre eine völlige Überziehung. Wir haben ja im Laufe der Mitbestimmungsgeschichte auch Rechtsprechung dazu bekommen, dass wirtschaftliche Mitbestimmung in diesem Fall nicht vorhanden ist, sondern das, was man hat ist ein gestaltender Rahmen, über Arbeitszeit, auch über Arbeitsbedingungen, aber nicht über Produkte, um es ganz deutlich zu sagen.

Ingo Kahle: Lassen Sie uns noch - mit der Bitte um eine kurze Antwort - auf die politische Diskussion kommen. Das Land Niedersachsen ist Minderheitsaktionär, laut VW-Gesetz mit weit reichenden Rechten. Es gibt enge Verflechtungen, Staat, VW - sollte man die lockern und das VW-Gesetz ändern?

Klaus Brandner: Das VW-Gesetz ist ja gerade beschlossen worden, damit VW hier nicht von ausländischen Investoren einfach aufgekauft werden kann, dass öffentlicher Einfluss auf das Unternehmen besteht. Ich finde es im Kern richtig, auch wenn Herr Wulff es momentan zu parteipolitischen Interessen nutzt, im Kern finde ich es richtig, dass wir ein VW-Gesetz haben, für das größte deutsche Automobil-Unternehmen, wo der Staat Mitgesellschafter ist, auch Einfluss zu nehmen auf Geschäftspolitik.

Einfluss, sage ich bewusst, aber nicht bestimmen können. Das ist ja der entscheidende Punkt. Mitbestimmung ist ein Teilhabe-System, wo Arbeitnehmer und letztlich auch in diesem Punkt die Öffentliche Hand aufgrund der gesetzlichen Grundlage mitreden kann. Aber entscheiden kann am Ende nur die Mehrheit, oder entscheiden können wirtschaftlich gesehen die Mehrheitsgesellschafter. Sie sind in der Lage drin, einen Vorstand jetzt auf der Unternehmensmitbestimmungsebene zu berufen oder auch abzuberufen. Dazu sind die Arbeitnehmer selbst nicht in der Lage, dazu haben sie keine rechtliche Grundlage.


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