Pressemitteilung:
Berlin, 29. Juni 2005
Arbeitnehmer-Entsendegesetz vertagt, Union erhält Zeit zum Nachdenken
Zur Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Damit Lohn- und Sozialdumping auch über die Baubranche hinaus wirksam bekämpft werden kann, haben die Koalitionsfraktionen eine umfassende Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in den Bundestag eingebracht. Die Tarifvertragsparteien haben es selbst in der Hand, ob und in welcher Höhe sie Mindestlohnverträge abschließen. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gesetzes ist die Zustimmung im Bundesrat. Entgegen ihren öffentlichen Ankündigungen, Lohndumping nicht tolerieren zu wollen, haben CDU/CSU heute im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit erklärt, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt weiter das Ziel, wirksam unfaire Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Hätte sie in der Fachausschusssitzung das Gesetz abschließend behandelt, bestünde in dieser Legislaturperiode keine Möglichkeit mehr, zu einer wirksamen gesetzlichen Regelung zu kommen. Mit dem Verfahren wollen wir der CDU die Möglichkeit geben, ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen und nach Wegen zu suchen, dem Gesetz zur Bekämpfung von Lohndumping noch zustimmen zu können.
Die Union erhält nochmals Zeit, ihre Position zu überdenken und Bedenken vorzubringen. Die bisherigen Argumente sind sachlich nicht begründet:
-Das Argument, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vernichte Jobs im Niedriglohnsektor, ist falsch. Im Baubereich, wo das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits gilt, sagen uns Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften übereinstimmend, dass ohne das Gesetz 250.000 Arbeitsplätze abgebaut worden wären. Das heißt im Klartext: Mit einer Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sichern wir Arbeitsplätze auch im Niedriglohnsektor, wir vernichten sie nicht.
- Auch trifft es nicht zu, dass die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ein Mindestlohn durch die Hintertür sei. Beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz entscheiden allein die Tarifvertragsparteien, ob und in welcher Höhe sie einen Mindestlohnvertrag schließen und ob sie einen Antrag für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen wollen. Die Branche hat es also selbst in der Hand, ob das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in ihrem Bereich angewandt wird oder nicht.
- Wenn die Union fordert, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur auf einzelne Branchen und nicht für alle Branchen geöffnet werden solle, denkt sie zu eng und zu unpraktisch. Ein gesetzlich festgelegter Katalog einzelner Branchen kann nur eine Momentaufnahme sein. Der Gesetzgeber müsste ständig nachbessern und aktualisieren. Das ist zeitaufwendig und bürokratisch. Wenn es für die Ausweitung auf eine andere Branche bei jedem Mal eines extra Gesetzes bedarf, kann der Schutz für manche Branchen zu spät kommen.
- Außerdem wäre eine begrenzte Ausweitung auf einzelne Branchen nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar und damit verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das hat sogar der Unions-Sachverständige Rieble in der Anhörung klargestellt.
Um Lohn- und Sozialdumping im Entsendegesetz konkret und zeitnah bekämpfen zu können, ist der einzig richtige Weg, die volle Branchenöffnung sofort umzusetzen. Die notwendige Auswahl der Branchen, in denen das Gesetz dann letztlich tatsächlich zur Anwendung kommen soll, muss sorgfältig, unter Berücksichtigung der aktuellen Situation dieser Branche, vorgenommen werden. Die Gebäudereinigerbranche wie auch die Landwirtschaft warten dringend auf die Verabschiedung des Gesetzes. Wir lassen die scheinheilige Position der Union und der FDP nicht durchgehen. Sie sollten zustimmen oder zumindest ehrlich erklären, warum sie sich gegen die Einführung effizienter und fairer Schutzregelungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland stellen. Die Denkpause wird hoffentlich helfen. Wir fordern die Union auf, möglichst gemeinsam effektiv Lohndumping zu bekämpfen. Dazu werden wir den Gesetzentwurf jederzeit wieder auf die Tagesordnung setzen.