Pressemitteilung:
Berlin, 30. Juni 2005
ÖPP-Beschleunigungsgesetz im Bundestag verabschiedet
Anlässlich der Verabschiedung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, die die Umsetzung von Öffentlich Private Partnerschaften in Deutschland bisher erschwert haben.
- Durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung werden für das Vergabeverfahren von Öffentlich Privaten Partnerschaften Unsicherheiten und Unklarheiten beseitigen. Es wird zum Beispiel geklärt wie die Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen nach der Schwerpunkttheorie oder die Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer genauer gefasst werden kann. Als neues eigenständiges Verfahren wird der "Wettbewerbliche Dialog" für Öffentlich Private Partnerschaften eingeführt. Auf gesetzliche Eigenleistungsquoten durch den Auftragnehmer soll verzichtet werden. Die Pflicht zur Festlegung der Projektgesellschaft auf eine bestimmte Rechtsform soll erst nach Zuschlagerteilung eingeführt, der Umfang der Pflicht zur Vorabinformation erweitert werden. Die so genannte Projektantenproblematik soll geklärt werden, um faire Chancen für alle Wettbewerber zu schaffen.
- Im Rahmen des Fernstraßenbauprivat- finanzierungsgesetzes soll privaten Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich auch durch privatrechtliche Entgelte zu refinanzieren. Er kann dann zwischen öffentlich-rechtlicher Gebühr und privatrechtlichem Entgelt wählen. Ihm soll aber weder das öffentlich-rechtliche noch das privatrechtliche Regime zwingend gesetzlich vorgeschrieben werden. Entsprechend wird an Stelle einer Mautverordnung eine Tarifgenehmigung zugelassen. Die Maßstäbe für die Berechnung der öffentlich-rechtlichen Gebühr werden auf die privaten Entgeltregelungen übertragen.
- In der Bundeshaushaltsordnung wird das Veräußerungsverbot, wonach Vermögensgegenstände nur veräußert werden dürfen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden, abgemildert. Zudem wird es zu einer Konkretisierung der Maßstäbe für den Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Bundeshaushaltsordnung kommen.
- Der von der öffentlichen Hand für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft überlassener Grundbesitz wird von der Grundsteuer befreit werden. Zudem wird es zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer für an ÖPP-Projektgesellschaften übertragene Grundstücke kommen, solange sie für hoheitliche Zwecke genutzt und sofern eine Rückübertragung des Grundstücks an die öffentliche Hand innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgesehen wird.
- Das Investmentgesetz soll für Öffentlich Private Partnerschaften geöffnet werden. So soll das Nießbrauchrecht an Grundstücken einbezogen werden, damit offene Immobilienfonds nicht nur Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Nießbrauchrechte an ÖPP-Projektgesellschaften erwerben können.
Öffentliche Hand und private Wirtschaft erwarten mit Recht, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2005 das Gesetz passieren lässt.