Pressemitteilung:
Berlin, 27. Juni 2005
Gesetzentwurf zur Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Schutz vor Lohn– und Sozialdumping ist dringend geboten
Zum Gesetzentwurf zur Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, welcher am Montag den 27.Juni .2005 im Bundestag in einer öffentlichen Anhörung diskutiert wird, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Gegenwärtig besonders von Lohndumping betroffene Branchen werden - auch im Rahmen der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss Wirtschaft und Arbeit am 27. Juni 2005 - darlegen, wie dringend die Einbeziehung weiterer Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping ist.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Ausweitung des Entsendegesetzes leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag.
Mit der Gesetzesänderung können in Zukunft die Tarifpartner aller Branchen eine bundesweit geltende tarifvertragliche Lohnuntergrenze vereinbaren. Damit haben sie die Möglichkeit, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Arbeit nach Deutschland entsenden, verpflichtet werden, ihnen den deutschen Mindestlohn zu zahlen. Bisher ist diese Regelung im Wesentlichen auf den Baubereich beschränkt. Sie soll jetzt auf alle Branchen ausgedehnt werden.
Der Hauptverband der Bauindustrie hat mehrfach öffentlich die positiven Erfahrungen benannt. In der Frankfurter Rundschau vom 12. April 2005 erklärt der Verband: "Die Mindestlöhne sind ohne Alternativen, ohne sie hätten mindestens noch mal 250.000 Bauarbeiter ihren Job verloren." Positive Wirkungen sind auch in anderen Branchen zu erwarten, wenn das Entsendegesetz ausgeweitet wird.
Die Tarifvertragsparteien des Gebäudereinigerhandwerks, haben bereits die erforderlichen bundesweiten Tarifvertragsstrukturen geschaffen und warten nur noch darauf, dass ihr tarifvertraglicher Mindestlohn auch mit den Mitteln des AEntG gegenüber ausländischen Entsendearbeitgebern durchgesetzt werden kann.
Ebenso haben die Tarifvertragsparteien in der Landwirtschaft erklärt, unverzüglich nach Verabschiedung des Gesetzes Verhandlungen über einen bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag aufzunehmen.
Ein zügiges Inkrafttreten des Gesetzes ist vor diesem Hintergrund erforderlich, damit den akut betroffenen Branchen und insbesondere den dort bestehenden Arbeitsplätzen Schutz vor Lohn- und Sozialdumping geboten werden kann. Es reicht nicht, wenn die Union nur schöne Sonntagsreden hält. Sie kann nun im Bundestag und Bundesrat unter Beweis stellen, wie ernst es ihr mit ihren Mindestlohnforderungen ist.