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Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

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Pressemitteilung:

Berlin, 16. Juni 2005
7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Durchbruch für fairen und dynamischen Wettbewerb

Das Vermittlungsergebnis macht den Weg frei für ein modernes Wettbewerbsrecht. Die von uns durchgesetzte Erneuerung des Grundgesetzes der Marktwirtschaft entschlackt die Bürokratie und stärkt die Freiheit der Unternehmen - ohne die guten und bewährten Traditionslinien des deutschen Kartellrechts zu zerstören.
Wir vollziehen den Systemwechsel vom bisherigen Anmelde- und Genehmigungssystem zum freiheitlichen Prinzip der Legalausnahme. Das bedeutet unter dem Strich: Die Kartellbehörden werden wesentlich von entbehrlichen Routineaufgaben entlastet. Die Unternehmen können beträchtliche Kosten im Verwaltungsverfahren sparen. Vereinbarungen sind jetzt ohne langwierige behördliche Prüfungen möglich.
Gegen viele Widerstände haben wir durchgesetzt, dass im vorläufigen Rechtschutz die förmliche Genehmigung von Zusammenschlüssen durch das Bundeskartellamt nicht einfach jahrelang von Dritten aufgehalten werden kann, nur weil diese etwa aus ihrer Blockademöglichkeit Profit schlagen wollen.
Durch den Systemwechsel werden unsere Unternehmen viel schneller auf die Erfordernisse sich wandelnder Märkte und Innovationen reagieren können. Wo erforderlich, erhalten sie dazu die Hilfestellung der Kartellbehörden. Vor allem auf die Bedürfnisse der kleineren und mittleren Unternehmen in der Übergangszeit wird durch einen Anspruch auf ein Negativattest bei Mittelstandskartellen bis zum 30. Juni 2009 Rücksicht genommen.
Im Gegenzug geben wir den Kartellbehörden wirksame Befugnisse, um den Missbrauch dieser neuen Freiheiten auf Kosten schwächerer Marktteilnehmer, des Marktes und damit letztendlich der Verbraucher zu verhindern. Dazu gehört auch die Übernahme des strengeren europäischen Bußgeldsystems bei Verstößen gegen das Kartellverbot. Es ist gut, dass sich hier und bei den Schadensersatzregelungen letztendlich die Einsicht durchgesetzt hat.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetz die missbräuchliche Ausnutzung von Nachfragemacht erschwert. Marktbeherrschende Unternehmen werden in Zukunft deutlich weniger ihre Zulieferer bedrängen können, ihnen ungerechtfertigte Vorzugsbedingungen zu gewähren.
Die Verweigerung der Union hat jeden Fortschritt im Bereich der Pressekooperation blockiert. Gegen die Ablehnung durch ihre Mehrheit im Vermittlungsausschuss blieben sämtliche Bemühungen um mögliche Kompromisse durch die Koalition erfolglos. Das ist ein Schlag für alle, die wie wir den Auftrag des Grundgesetzes ernst nehmen und die wirtschaftliche Grundlage der Pressevielfalt als Grundpfeiler der freiheitlich demokratischen Grundordnung auch langfristig bewahren wollen. Wir hätten uns bessere Kooperationsmöglichkeiten, zum Beispiel im Anzeigenbereich, unter engen Voraussetzungen gewünscht.


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