Pressemitteilung:
Berlin, 16. Juni 2005
Verbraucherschutz in der Telekommunikation: Jetzt ist die Union am Zug
Am Freitag entscheidet der Bundestag über ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsrechts. Mit ihm folgen wir konsequent unserer Strategie, für den notwendigen Kundenschutz zu sorgen, ohne gleichzeitig die Dynamik und Innovation dieser Schlüsselbranche für unsere Zukunft unverhältnismäßig einzuschränken.
Das war unsere Richtschnur bei der Novelle zum Ortsnetz 2002, dem "0190-Gesetz" aus dem Jahre 2003 und der umfassenden Novelle des TKG im letzten Jahr. Diese wichtigen und zukunftsweisenden Schritte führen wir nunmehr im Telekommunikationsgesetz zusammen, so dass sich Verbraucher und Unternehmen schnell über ihre Rechte beziehungsweise Pflichten informieren können.
Gleichzeitig schreiben wir den gebotenen Kundenschutz fort. Das tut auch Not, denn die Verschuldung insbesondere von Jugendlichen nimmt stark zu. Einer Studie des Instituts für Jugendforschung (IJF) hat ermittelt, dass 14 Prozent der 13 bis 20-jährigen im Westen Schulden in Höhe von 426 Euro und im Osten in Höhe von 962 Euro haben. Von diesen Schulden stammen 19 Prozent für Ausgaben der Telekommunikation. Allein der Markt für Klingeltöne hat einen Umfang von 200 Millionen Euro, das entspricht bereits sechs Prozent der gesamten Einkünfte der Musikbranche.
Die Zahlen verdeutlichen, dass insbesondere Jugendliche wirksamer vor versteckten Kostenfallen in der Telekommunikation geschützt werden müssen. Gleichwohl wird kein Gesetz eine Jugendkultur so maßgeblich beeinflussen können, dass Kaufzwänge zum Dazugehören unterbunden werden. Es ist aber fraglich, ob immer eine bewusste Entscheidung in Kenntnis der folgenden Kosten getroffen wird.
Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischer Freiheit. Nun liegt es am Bundesrat, zu entscheiden, ob er einer blinden Blockadestrategie folgt, oder sich wie wir für einen durchdachten, konsequenten Kundenschutz einsetzt. Die Union kann dort dem Gesetz bereits am 8. Juli 2005 zustimmen, oder wenigstens dafür sorgen, dass ein Vermittlungsverfahren noch eine reelle Chance hat.
Das Gesetz wird in seiner jetzigen Fassung für die Verbraucher folgende Verbesserungen bringen:
- Der Zugang behinderter Menschen zu Telekommunikationsdienstleistungen wird erleichtert.
- Die Sperrung von Rufnummergassen wird kostenfrei.
- Einzelverbindungsnachweis kommt auch für Online-Verbindungen.
- Die Verbindungspreisberechnung kann dann auch mengenmäßig erfolgen.
- Bei Beanstandungen zur Rechnung hat man zwei Monate Zeit.
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61607; Die Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse wird gesichert.
- Die Netzbetreiber müssen Sperrungen von missbrauchten Rufnummern in ihrem Netzbereich durchsetzen.
- Dienstanbieter müssen die Endkunden über die Kosten von Mehrwertdiensten umfassend unterrichten.
- Die Regulierungsbehörde kann für neue Märkte bundeseinheitliche Preisstrukturen entwickeln.
- Ein Warnhinweis wird Pflicht, wenn bei Abos mehr als 20 Euro im Monat geschuldet werden.
- Bei der Werbung für Dienste müssen die Preisangaben bei allen Diensten erfolgen, sie müssen klar lesbar und genauso lang dargestellt werden. Gesondert muss auf Abo-Schuldverhältnisse hingewiesen werden, sonst kommt kein Vertrag zustande.
- Mehr Preistransparenz durch Preisansagen. Sie müssen bei Premiumdiensten, Call-by-Call und Auskunftsdiensten (ab zwei Euro) erfolgen.
- Ein Preishinweis bei SMS-Diensten ab einem Euro muss vor der Entgeltpflicht bestätigt werden (handshake).
- Die Preishöchstgrenze für Mehrwertdienste im Mobilfunk wird auf drei Euro angehoben.
- Unter einer Rufnummer darf nur noch ein Dialer registriert werden und die Anbieter werden hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft.
- Mehrwertdienste dürfen nicht mehr über R-Gespräche geleitet werden, um den Missbrauch insbesondere zu Lasten von Hotels zu unterbinden.
- Automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten werden verboten.
- Neue Dienste werden auf höchstens zwei Euro pro Minute begrenzt, damit ein technisches Aushebeln des Gesetzes unterbleibt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss keinen Änderungsantrag gestellt, sie hat auch an keiner Stelle gesagt, was sie will. Wir werden sehen, ob bei der Union der Verbraucherschutz einen Stellenwert hat, oder ob er parteitaktischem Kalkül untergeordnet wird.