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Pressemitteilung:

Berlin, 15. Juni 2005

Verlängerte Übergangsregelungen beim Arbeitslosengeld schaffen Sicherheit für ältere Arbeitnehmer

Bis sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert und unsere Reformen Wirkung zeigen, müssen wir vor allem älteren Arbeitnehmern die Sicherheit und das Vertrauen geben, die zum Gelingen aller Reformen notwendig sind. Darum verlängern wir, parallel zum Ausbau von Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten, die bislang geltende Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um weitere zwei Jahre. Begünstigt von dieser Verlängerung sind Arbeitnehmer über 45 Jahre, die vor dem 31. Januar 2008 arbeitslos werden. Ältere Arbeitslose über 58 Jahre können weiterhin 32 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen.
Bessere Beschäftigungschancen für ältere Menschen sind für uns Sozialdemokraten die Voraussetzung für eine kürzere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld gewesen. Für uns ist klar: Ändern sich die Geschäftsbedingungen, so wird neu verhandelt. So ist es auch bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Leider ist es noch immer so, dass ältere Menschen, wenn sie ihren Arbeitsplatz erst verloren haben, nur schwerlich wieder eine neue Stelle finden können. Nahezu ein Viertel aller Arbeitslosen ist älter als 50 Jahre.
Entspannt sich die Situation am Arbeitsmarkt, dann entfalten kürzere Bezugszeiten ihren Sinn und stoßen auf größere Akzeptanz. Die Verlängerung der Übergangsfrist entspricht damit ganz dem Motto der Hartz-Kommission "Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit einlösen".


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