Meldung:
03. Juni 2005
Verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten
Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten
Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende hat das Ziel, allen erwerbsfähigen Arbeitsuchenden bessere Chancen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu bieten. Dieser Zielsetzung folgt auch die Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose.
Der gemeinsame Gesetzentwurf von SPD/Grüne und CDU/CSU zielt darauf ab, den Hilfebedürftigen stärkere Anreize als bisher zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten.
Entscheidender Inhalt
Der Bezugspunkt für den Freibetrag ist künftig das Bruttoeinkommen. Die bisherigen Absetzbeträge (z.B. für Werbungskosten, Beiträge zu privaten Versicherungen, Beiträge zur Riester-Rente) werden durch einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro ersetzt. Für das den pauschalen Grundfreibetrag übersteigende Einkommen werden zusätzliche prozentuale Freibeträge eingeführt:
Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der prozentuale Freibetrag 20 %
Für Bruttoeinkommen über 800 Euro beträgt der zusätzliche prozentuale Freibetrag 10 %.
Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
Gemeinsame Eckpunkte
Der Gesetzentwurf geht auf den 20-Punkte-Katalog von Bundeskanzler Gerhard Schröder zurück, den er zur Fortsetzung der Agenda 2010 am 17. März vorgestellt hat. Gemeinsam mit einem Vertreter der CDU hatte sich Bundesminister Clement am 15. April 2005 auf die Eckpunkte für die Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten geeinigt.