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Pressemitteilung:

Berlin, 31. Mai 2005

Rechtssicherheit für Frauen in Frauenhäusern

Zu dem Freibetragsneuregelungsgesetz, welches diese Woche in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Wir werden durch eine gesetzliche Klarstellung sicherstellen, dass Frauen in Frauenhäusern die ihnen zustehenden Hilfen zügig erhalten. Diese Frauen befinden sich in einer persönlichen Notsituation. Wir werden daher regeln, dass die Kommune, aus der die Frau in ein Frauenhaus wechselt, die Kosten trägt und nicht die Frauenhauskommune.

Jede Kommune muss wissen, wann sie für die Kosten aufkommt, damit den betroffenen Frauen schnell geholfen werden kann. Unklarheiten darf es hier nicht geben. Klar ist auch, dass eine Kommune nicht allein deswegen Kostenträger sein kann, weil sie ein Frauenhaus unterhält. Kommunen, die Standort eines Frauenhauses sind, müssen wir vor finanzieller Überforderung schützen.


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