Pressemitteilung:
Berlin, 27. April 2005
Gebäudereiniger profitieren als Erste von einem neuen Entsendegesetz
Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes
Im Kabinett werden heute die Eckpunkte zur Ausweitung des Arbeitnehmerentsen-degesetzes beraten; hierzu erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Spre-cher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner, MdB:
Das bislang nur für das Baugewerbe geltende Arbeitnehmerentsendegesetz wird auf alle Branchen ausgeweitet. Es ist ein konkreter Schritt gegen Lohndumping. Mit den Eckpunkten zum Arbeitnehmerentsendegesetz, die heute im Kabinett und Mitte Mai als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, greifen wir ein drängendes Problem auf.
Mit der Erweiterung der Rahmenbedingungen, die bisher nur auf die Baubranche angewendet werden konnten, kommen wir einer Forderung der Gebäudereiniger nach. Damit wird deutlich, dass das Gesetz die Sicherheit von Arbeitnehmern und Unternehmern erhöht und es eben nicht pauschal gegen die Arbeitgeber gerichtet ist.
Ohne Aufnahme in das Entsendegesetz ist nach gemeinsamer Einschätzung der Ta-rifvertragsparteien im Gebäudereinigerhandwerk in Kürze damit zu rechnen, dass das Gebäudereinigerhandwerk ein weiteres Beispiel für Lohndumping wird. Die Tarif-vertragsparteien der Branche erklären, dass sie die erforderliche bundesweite Erfas-sung der Branche durch einen Flächentarifvertrag erfüllen.
Es müssen Mindeststandards dort gesetzt werden, wo dies notwendig ist. Mindest-löhne schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schützen aber auch Arbeitgeber, und zwar gerade kleine Arbeitgeber, vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mit-bewerber, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Durch die Einbeziehung des Gebäude-reinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz werden Mindeststandards gesichert und redliche Unternehmer haben es leichter, im Wettbewerb zu bestehen.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf durch die Ausweitung auf alle Branchen vor, dass nicht nur inländische Arbeitgeber zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet werden. Somit kann in Zukunft auch von ausländischen Unternehmern die Einhaltung der Löhne gefordert werden. Dies ist im Interesse der Arbeitnehmer, da somit nicht die Herkunft des Unternehmens ausschlaggebend für die Höhe des Lohnes ist.
Mit der Mindestlohnverordnung setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen unverant-wortliches Sozialdumping und für angemessene Arbeitsbedingungen, für einen Wett-bewerb mit Augenmaß und für sichere Arbeitsplätze.