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Pressemitteilung:

25. April 2005

Zur Diskussion über eine Reform des IHK-Gesetzes

Zu den Presseberichten, die SPD-Bundestagsfraktion plane die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Ich persönlich bin der Auffassung, wir brauchen die IHK als öffentlich-rechtliche Institution, die sich als Vertreter der Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Staat versteht. Wir brauchen gerade als Politiker einen möglichst objektiven und fairen Dialog mit der Wirtschaft, nicht nur die Lobbyarbeit von Verbandsvertretern mit ihren Partikularinteressen. Wir brauchen aber auch die Kammern als öffentlich-rechtliche Institutionen, um die vom Staat den Kammern übertragenen Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dies setzt meiner Auffassung nach die Pflichtmitgliedschaft voraus. Die Kammern sollten sich jedoch auf diese Kernaufgaben konzentrieren.

Der in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck, die SPD-Bundestagsfraktion plane die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern, ist falsch.
Richtig ist, es gibt eine entsprechende Initiative aus den Reihen der SPD-Fraktion, die parteiübergreifend Unterstützung gefunden hat und findet.
Richtig ist ferner, dass es schon seit Jahren eine kritische Debatte, gerade bei Mitgliedern der IHKs, über den öffentlich-rechtlich Charakter der Kammern gibt.
Aber auch innovativ und in die Zukunft denkende Vertreter der IHKs sehen einen Veränderungsbedarf. Nicht alles, was die IHKs heute machen, muss von ihnen gemacht werden. Mehr Wettbewerb, Deregulierung, Verschlankung und Entbürokratisierung, aber auch mehr Kostenbewusstsein ist auch im Bereich der Kammern eine vorrangige Aufgabe, der sich die Kammern viel zu lange verweigert haben.
Insofern steht eine Novellierung des IHK Gesetzes auf der politischen Tagesordnung.
Ob die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft eine Option für den Gesetzgeber ist oder sein kann, ist dabei noch völlig offen. Der Meinungsbildungsprozeß beginnt gerade erst in den Facharbeitsgruppen. Dazu gehört eine Anhörung der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion, die noch vor der Sommerpause mit allen Beteiligten und Interessierten stattfinden soll. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren wird dann frühestens im Herbst beginnen können.

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