Pressemitteilung:
Berlin, 27. Januar 2005
Ratifizierung von Seearbeitsübereinkommen kommt voran
Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und den von der Koalitionsfraktion eingebrachtem Änderungsantrag erklären der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB:
Mit der Änderung des Seemannsgesetzes wird die Ratifikation der internationalen Seearbeitsübereinkommen über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute (Übereinkommen Nr. 146) und über die Heimschaffung der Seeleute (Übereinkommen Nr. 166) durch die Bundesrepublik Deutschland vorbereitet. Beide Sozialpartner, der Verband Deutscher Reeder e.V. und die Gewerkschaft ver.di, haben dies nachdrücklich gefordert.
Der gesetzliche Mindesturlaub für Seeleute wird auf 30 Kalendertage festgelegt. Er liegt damit weiterhin deutlich unter dem Urlaubsanspruch nach dem Manteltarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (MTV-See), der auf nahezu alle Heuerverhältnisse Anwendung findet.
Bei der Heimschaffung wird festgelegt, dass Seeleute nicht im Ausland zurückgelassen werden dürfen, sondern Anspruch auf Heimschaffung in ihr Heimatland haben.
Ein fiskalisches Risiko verbleibt nicht für den Staat, da der Verband Deutscher Reeder e.V. sich verpflichtet hat, die Kosten zu übernehmen, falls diese bei einem inso-venten Reeder nicht beigetrieben werden könnten.
Außerdem wird eine Lücke in der Krankenfürsorge für ausländische Seeleute auf deutschem Boden geschlossen, die mit der Ausgliederung der Betroffenen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden war.
Die Ratifizierung der ILO-Konventionen unterstützt die Arbeiten für ein konsolidiertes Seearbeitsübereinkommen, in dem 2006 alle wichtigen Konventionen aufgehen sollen. Es soll Wettbewerbsvorteile verhindern, die sich sog. Billigflaggen verschaffen, indem sie die Mindeststandards der Schiffssicherheit, der Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherung unterschreiten.