Pressemitteilung:
Berlin, 17. November 2004
Zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates
Trotz erhöhter weltwirtschaftlicher Risiken bleibt Konjunkturdynamik erhalten
Zu dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Das BIP-Wachstum wird in Deutschland im nächsten Jahr mehr von der Binnenwirtschaft getragen. Das zeigt sich darin, dass der Sachverständigenrat für 2005 trotz erhöhten Ölpreisen und zusätzlicher Verteuerung der Exporte durch die Euro-Aufwertung mit einem Wachstum von 1,4 Prozent rechnet. Insbesondere der Anstieg bei den Ausrüstungsinvestitionen um 3,8 Prozent im nächsten Jahr deutet auf ein allmähliches Übertragen des Außenhandelsimpulses auf die Binnenwirtschaft hin. Beim privaten Konsum rechnet der Sachverständigenrat nur mit einem Anstieg von 0,7 Prozent. Dies sei eine Folge einer nur mäßigen Zunahme der verfügbaren Einkommen und einer nur langsamen Belebung am Arbeitsmarkt. Gleichwohl werde die Stagnation im Kaufverhalten der Verbraucher im kommenden Jahr Schritt für Schritt ihr Ende finden.
Wir teilen die Einschätzung des Gutachtens, dass auf dem Arbeitsmarkt im Jahresverlauf mit einer Besserung zu rechnen ist. Nachdem die Erwerbstätigenzahl schon in diesem Jahr um 58.000 gestiegen ist, geht der Sachverständigenrat für das nächste Jahr von einem Anstieg um weitere 160.000 Personen aus und zwar ohne die Arbeitsgelegenheiten. Der Rat rechnet im Februar mit einer Arbeitslosenzahl von fünf Millionen. Dies sei ein rein statistischer Effekt durch die Aufnahme von erwerbsfähigen, aber bislang nicht als arbeitslos registrierten Sozialhilfeempfänger in die Arbeitslosenstatistik. Dies dürfte rund 380.000 Personen betreffen. Der Rat betont ganz deutlich, dass dies nicht auf ein Anwachsen der Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Ob Populisten jedoch diesem statischen Effekt widerstehen können, darf bezweifelt werden.
Bestätigt fühlen wir uns durch das Gutachten insbesondere in unserer Arbeitsmarktpolitik. Der Rat wörtlich: " Arbeitsmarktpolitisch stellt die Einführung des ALG II in leicht geänderter Form zum 1. Januar des kommenden Jahres eine der bedeutendsten Reformschritte auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahrzehnte dar. (...) Gegen heftigen Widerstand (...) und trotz starker Verluste in Meinungsumfragen wurden die getroffenen Entscheidungen im Grundsatz unverändert umgesetzt. Dies verdient Anerkennung." Besser hätten wir uns selbst nicht loben können.
Der Rat warnt zurecht vor allzu großen Erwartungen im Hinblick auf kurzfristige Wachstums- und Beschäftigungsimpulse durch eine Verlängerung der Arbeitszeit. Von einer generellen Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich verspricht sich der Rat keine "merkliche Erhöhung der Beschäftigung" - selbst ohne Lohnerhöhung. Noch deutlicher wird der Rat beim Mindestlohn. Dieser sei nicht erforderlich. Deutschland besitze ein gut ausgebautes System der Mindesteinkommenssicherung. Aus meiner Sicht ist eine soziale Sicherung im unteren Einkommensbereich durch ausreichende Hinzuverdienstmöglichkeiten eher geeignet.