Statement:
11. November 2004
Eine Brücke in den Arbeitsmarkt: Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten
In vielen Kommunen kommen gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Sozialhilfe seit vielen Jahren zum Einsatz und schon in diesem Jahr fördert die Bundesagentur für Arbeit mit dem „100.000er-Programm“ Zusatzjobs, um Arbeitslosenhilfeempfänger wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Mit einem Workshop Ende Oktober machte die SPD-Bundestagsfraktion diese Erfahrungen nutzbar, denn mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stehen ab dem 1.1.2005 diese Beschäftigungsgelgenheiten allen Langzeitarbeitslosen offen.
Brücken in den Arbeitsmarkt durch passgenaue Ausgestaltung
Arbeitsgelegenheiten bewegen sich auf einem schmalen Grat: Sie müssen möglichst arbeitsmarktnah sein und richtige Qualifikationen vermitteln, um eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu schlagen. Sie dürfen aber keine reguläre Beschäftigung verdrängen.
Der Austausch zwischen Parlamentariern, Gewerkschaften, Arbeitsloseninitiativen, Beschäftigungsgesellschaften, Wissenschaftlern sowie Handwerks- und Wohlfahrtsverbänden auf dem Workshop machte deutlich, dass es sich bei den Arbeitsgelegenheiten keineswegs um ein Zwangsinstrument handelt und dass es guter Ideen und viel Fingerspitzengefühl bedarf, um diesen Anforderungen zu genügen.
Zusammenarbeit vor Ort verhindert Verdrängung regulärer Tätigkeiten und fördert gemeinnützige Arbeiten
Vor Ort ansässige Unternehmen müssen in die Planung einbezogen und die Teilnehmenden passgenau für die Projekte ausgewählt und qualifiziert werden. Darüber besteht Einigkeit bei den Trägern, die sehr unterschiedliche Projekte anbieten: Die Palette beim SPD-Workshop reichte von umweltfreundlicher Elektroschrottverwertung über Stadtteilverbesserungen mit integrierten Sprachkursen bis hin zur Reparatur von Trabis mit anschließender Vermietung an bedürftige Personen ohne eigenem Fahrzeug.
Weil die Beschäftigungsgelegenheiten kein „billiges“ Instrument sind – schließlich wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich zum Mehraufwand weiterbezahlt – müssen sie Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und Arbeitsmarktperspektiven sicherstellen. Über Ausgestaltung und Einsatzfelder muss vor Ort im Dialog entschieden werden. Nur so kann der regionale Arbeitsmarkt ausreichend berücksichtigt werden. Mancherorts erstellen Kommunen und Arbeitsagenturen bereits heute Listen entlang der regionalen Besonderheiten, um zu definieren, welche Tätigkeiten tatsächlich das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen. Beispielsweise können Schulspeisungen in manchen Bundesländern zusätzlich sein, in anderen gehören wiederum gehören Schulspeisungen zum regulären Angebot. Dieses Beispiel macht deutlich, dass tatsächlich vor Ort entschieden werden muss, was als zusätzlich zu gelten hat.