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Pressemitteilung:

Berlin, 18. Oktober 2004
Anhörung im Deutschen Bundestag

Mitbestimmung ist Standortvorteil

Zur öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäische Gesellschaft (SEEG), erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstagsfraktion, Klaus Brandner:
Die Einführung einer Europäischen Aktiengesellschaft wird den Standort Europa stärken. Mit den Regeln zur Europäischen Gesellschaft ist es gelungen, die besondere Stellung der Mitbestimmung auch auf europäischer Ebene zu verankern. Nicht zuletzt die jüngsten, auch in schwierigen Krisensituationen getroffenen Vereinbarungen zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Unternehmensleitung zeigen geradezu modellhaft auf, wie eine verantwortungsbewusste und konstruktive Zusammenarbeit zu Gunsten des Standortes entwickelt werden kann. Von daher ist die Verhandlungslösung zur Mitbestimmung im Gesetz zur SEEG sehr zu begrüßen.
Populistischen Forderungen von Herrn Rogowski und Co. nach erheblichen Einschränkungen der Mitbestimmung widerspreche ich deutlich. Die weite Mehrheit der Unternehmen in denen Mitbestimmung praktiziert wird, macht damit sehr positive Erfahrungen. Der Strukturwandel in Europa und in Deutschland kann sehr sinnvoll mit einer vernünftigen Arbeitnehmervertretung und den Gewerkschaften bewältigt werden. Beschäftigtenvertreter stellen täglich unter Beweis, dass durch ihr Mitwirken in zahlreichen Unternehmensumstrukturierungen positive Lösungen erreicht wurden. Diese Arbeitnehmerpotenziale müssen im Interesse aller genutzt werden, anstatt bei den derzeitigen Beratungen auf der europäischen Ebene die Axt anzulegen.
Es gibt viele Argumente für die Mitbestimmung als Standortvorteil. Die deutsche Mitbestimmung vermeidet streitbedingte Arbeitsausfälle und das obwohl - oder vielleicht auch gerade weil - der Streik als letztes Instrument zu einem Konsens zwingt. Deutschland zählt zu den Ländern mit den geringsten Arbeitsausfällen wegen Streiks. Damit beweist sich die Mitbestimmung als ein sehr effektives Instrument zur Konfliktbewältigung. Die Mitbestimmung ist zudem ein wichtiges Partizipationsinstrument, das letztlich auch die Motivation und die Identifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Betrieb stärkt. Darüber hinaus trägt die Mitbestimmung dazu bei, zahlreiche Interessenkonflikte am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel Kündigung, Versetzung und Überstunden im Sinne aller Beteiligten zu regeln ohne mit jedem Fall ein juristisches und aufwendiges Verfahren in Gang zu setzen. Die betriebliche wie auch die Unternehmensmitbestimmungen sind eine wichtige Bedingung dafür, dass neben den oftmals sehr kurzfristigen Renditeinteressen die langfristigen und nachhaltigen Wachstumsinteressen mindestens gleichrangig behandelt werden.
Gerade wegen der positiven Erfahrungen in Deutschland mit der Mitbestimmung fordert die SPD-Bundestagsfraktion in den europäischen Verhandlungen um die Verschmelzungsrichtlinie die Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen entsprechend den Bestimmungen zur Europäischen Aktiengesellschaft zu regeln. Es darf keine Mitbestimmungsflucht und keinen Wettbewerb nach unten um die niedrigsten Mitbestimmungsregeln geben. Nicht der Sitzstaat soll am Ende über das Ausmaß der Mitbestimmung entscheiden, sondern die betroffenen Arbeitnehmer. Schon allein die Androhung der Standortverlagerung wegen unterschiedlicher Mitbestimmungsrechte gefährdet dieses aus langfristiger Sicht zentrale Instrument des konstruktiven Miteinanders von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
In einem demokratischen Verfahren hat die deutsche Mitbestimmung gute Chancen auf dem europäischen Parkett. Wir müssen diesen Standortvorteil nutzen für Innovationen und für ein konstruktives Miteinander ganz im Sinne eines modernen Unternehmensleitbildes.


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