Pressemitteilung:
06. Oktober 2004
Die CDU trickst und täuscht
Klaus Brandner zum Leitantrag der CDU
Zum Leitantrag der CDU - insbesondere zu den Vorstellungen der Union zum Kündigungsschutz und zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes - erklärt der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die CDU versucht durch eine vermeintliche Verbesserung bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes darüber hinwegzutäuschen, dass sie massive Einschnitte in Arbeitnehmerrechte und die Beseitigung des Kündigungsschutzes für den größten Teil der Beschäftigten fordert.
Wenn es nach dem Willen der CDU ginge, würde der Kündigungsschutz nur noch für Betriebe ab 20 Beschäftige gelten. Dann würden zukünftig zwei Drittel der Beschäftigten ihren Schutz verlieren. Die Darstellung, nach der die Neuregelung nur Neueingestellte träfe, ist scheinheilig. Die CDU ist sich sehr bewusst, dass der Arbeitsmarkt hoch flexibel ist. Rund acht Millionen Beschäftigungsverhältnisse werden im Jahr gelöst und wieder geschlossen. Für sie würde der Kündigungsschutz quasi in kurzer Zeit entfallen. Die Forderungen der CDU orientieren sich einseitig an den Interessen der Unternehmer.
Der Vorschlag von freiwilligen Abfindungsoptionen ist angesichts des strukturellen Ungleichgewichts nicht akzeptabel. Der Arbeitnehmer hätte nur die Wahl, auf das Angebot des Arbeitgebers einzugehen oder auf den Arbeitsplatz zu verzichten. Die vorgeschlagenen massiven Einschnitte im Kündigungsschutz verunsichern die Arbeitnehmer. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Verbraucherverhalten aus. Darüber hinaus macht der Kündigungsschutz das Berufsleben planbarer. Weiterbildungen lohnen sich nicht in einem System des "Heuerns und Feuerns". Das würde der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes schaden. Wir setzen weiterhin auf Qualität, hohe Qualifikation und Motivation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wer glaubt, dass die CDU eine Verbesserung der Arbeitslosengeldbezugsdauer für die Beschäftigten fordert, täuscht sich. Der Vorschlag der CDU ist nur scheinbar sozial gerecht. Bei der CDU ist für eine lange Arbeitslosengeldbezugsdauer eine sehr lange Zahlung von Beiträgen erforderlich. 18 Monate Arbeitslosengeld erhielte nur, wer 25 Beitragsjahre nachweisen kann. Wer also einmal in seinem Leben arbeitslos wird, hätte dann kaum mehr Gelegenheit, ein zweites Mal für einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld zu erhalten. Der "Kapitalstock" wäre aufgebraucht.
Wer wie die CDU die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf vier Prozent senken will, muss erklären, wie er dies finanzieren will, insbesondere dann, wenn angeblich mehr Geld für das Arbeitslosengeld ausgegeben werden soll. Die CDU vergisst offensichtlich mal wieder das Fördern, auch wenn sie es in ihren Sonntagsreden immer wieder fordert. Sie vernichtet Chancen. Mit ihrem Vorschlag legt die CDU den Grundstein dafür, dass der Wiedereinstieg ins Berufsleben misslingt. Nur: Eine zweite Chance bietet sie nicht. Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft man so nicht. Die CDU bietet lediglich eine Mogelpackung an.
Sozial und gerecht ist, die Arbeitsuchenden möglichst zügig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine reine Erhöhung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist weder sozial noch gerecht. Denn nicht gewollt ist, die Arbeitsuchenden möglichst lange aus dem Arbeitsprozess herauszuhalten. Hier widerspricht die CDU ihren eigenen Forderungen, die sie sonst gerne formuliert.
Die CDU scheint zu vergessen, was im Gesetz steht, das sie im Übrigen selbst mit beschlossen hat. Sie verkennt, dass bereits heute eine Staffelung (und künftig ebenfalls) der Bezugsdauer nach den Monaten der Beitragszahlung stattfindet. Je nach Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wird heute Arbeitslosengeld zwischen sechs und 32 Monate lang gezahlt. Ab dem 1. Februar 2006 wird Arbeitslosengeld dann zwischen sechs und 18 Monate lang gezahlt. Auch künftig ist damit die Dauer der Beitragszahlung relevant für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
Die CDU übersieht, dass die Arbeitslosenversicherung genauso wenig wie die Krankenversicherung oder eine Feuerversicherung eine Rentenversicherung ist. Angespart wird nicht für eine möglichst hohe Leistung im Alter, sondern um das Risiko der Arbeitslosigkeit abzusichern. Wer lange Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt hat, bekommt deswegen auch nicht eine Chefarztbehandlung als Belohnung oder eine Schönheitsoperation gratis.