Pressemitteilung:
Berlin, 23. September 2004
Post und Telekom: Keine privatisierungsbedingte Schlechterstellung der Beamten
Zehn Jahre nach der Postreform II sind Korrekturen am Personalrecht unumgänglich.
Einerseits benötigen die zu Konzernen umgebauten, privatisierten Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost mehr Flexibilität in ihrem Personaleinsatz. Sie müssen auf liberalisierten Märkten bestehen. Deshalb wollen sie Zulagen umgestalten und Beamte leichter bei Tochterunternehmen einsetzen können.
Andererseits brauchen die Beschäftigten bei diesen Konzernen sichere Arbeitsplätze und Einkommen sowie Schutz vor Willkür bei Versetzungen.
Beides zu erreichen, war die Aufgabe der Novellierung des Postpersonalrechtsgesetzes.
Die Gewerkschaft Ver.di und die Deutsche Telekom AG haben einen Beschäftigungspakt geschlossen, der 10.000 Arbeitsplätze bei der Telekom sichern soll. Er sieht vor, die Arbeitszeit auf 34 Stunden zu verkürzen und einen Teil der Einkommensverluste durch eine Umgestaltung der "Sonderzahlung" (Weihnachtsgeld) aufzufangen. Durch die jetzt mögliche Umwandlung der Sonderzahlung für die Beamten und Beamtinnen kann dieser Beschäftigungspakt rechtzeitig in Kraft treten.
Auch für die Beamtinnen und Beamten bei Post und Postbank haben wir das Volumen der Sonderzahlung gesichert. Sie kann als Leistungszulage umgestaltet werden, kommt aber allen Besoldungsgruppen weiterhin zugute.
Künftig wird es auch leichter sein, Beamtinnen und Beamte, deren Tätigkeit weggefallen ist, von den Muttergesellschaften Post, Postbank und Telekom zu den Töchtern zu versetzen. Eine solche "Zuweisung" ist zwar künftig nicht mehr an die Zustimmung der Betroffenen gebunden, aber nur im Rahmen bestimmter Zumutbarkeits- und Mitbestimmungsregelungen möglich. Damit haben wir die Betroffenen vor Willkür geschützt und die Rechte der Betriebsräte gestärkt.
Anders als ursprünglich vorgesehen, soll Mehrarbeit auch in Zukunft vorrangig in Freizeit ausgeglichen werden.
Einmal mehr hat die Opposition keine Alternativen eingebracht. Sie beschränkt sich auf Ablehnung. Würde es auf Union und FDP ankommen, stünden tausende von Arbeitsplätzen und ein moderneres Dienstrecht bei den Post-Nachfolgeunternehmen auf dem Spiel.
Der Koalition ist es hingegen gelungen, die Ängste der Beschäftigten zu berücksichtigen und die auf vielen Betriebsversammlungen, Kundgebungen und in Zuschriften vorgetragenen Forderungen zu erfüllen: Der Beschäftigungspakt kommt, es gibt keine willkürlichen Zuweisungen, keine erleichterte Mehrarbeit, keine verordneten Einkommensverluste bei den Sonderzahlungen. Wir haben auch einen wichtigen Schritt zu vergleichbaren Rechten für alle Beschäftigtengruppen und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung bei den Postnachfolgeunternehmen getan.