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Pressemitteilung:

Berlin, 23. September 2004
Zur Bundesratinitiative des Landes Baden-Württemberg

Kein Handlungsbedarf zur Änderung des Ladenschlussgesetzes

Zur Bundesratinitiative des Landes Baden-Württemberg zum Ladenschluss, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstagsfraktion, Klaus Brandner:

Weder der Sonntag noch eine Rund-um-die-Uhr-Öffnung steht aktuell zur Disposition. Vor einem Jahr haben wir das Ladenschlussgesetz novelliert und die Öffnung der Läden an Samstagen bis 20.00 Uhr ermöglicht. Es gibt derzeit keinen Handlungsbedarf die Ladenöffnungszeiten erneut zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2004 die Verfassungsmäßigkeit des derzeitigen Ladenschlussgesetzes bestätigt. Der Bundesgesetzgeber ist weiterhin für das Ladenschlussgesetz zuständig, lediglich eine grundlegende Neukonzeption kann nur durch die Länder erfolgen. Hier liegt die Betonung auf Änderung und nicht letztlich auf Abschaffung, wie die Länder es wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert zu prüfen, ob eine Übertragung des Ladenschlussgesetzes auf die Länder sachgerecht ist. Eine konditionslose Übertragung an die Länder kann zu einem Flickenteppich unterschiedlichster Öffnungsmöglichkeiten führen. Neue bürokratische Hürden sind zu befürchten. Die Gestaltung des Arbeitsschutzes insbesondere Regelungen zur Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit obliegen weiterhin dem Bund. Im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes dürfen die Länder Gestaltungsspielräume im Arbeitsschutz und in der Struktur des Einzelhandelns nicht überschreiten. Die Ladenöffnungszeiten dürfen nicht zu einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleiner Geschäfte führen. Das Bundesverfassungsgericht weist auf den besonderen Schutz der Arbeitnehmer im Einzelhandel hin. Das Bundesverfassungsgericht hat es sogar als legitim angesehen, den Ladenschluss im Sinne des Arbeitnehmerschutzes zu regeln, selbst wenn dies zu Lasten erwartender Umsätze und Gewinne geht.

Die ziellose Debatte führt bei Verbrauchern, dem Handel und den Arbeitnehmern zu einer großen Verunsicherung. Dabei gilt es zu bedenken, dass die derzeitigen Öffnungsmöglichkeiten überwiegend nicht genutzt werden.

Die Föderalismuskommission hat all diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in einer umfangreichen Abwägung zu prüfen. Ein voreiliges Vorgehen ist nicht sachgerecht.


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