Pressemitteilung:
Berlin, 20. September 2004
Zur Anhörung zur siebten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
Pressefusionskontrolle: Vielfalt sichern ist oberstes Gebot
Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zur siebten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die betriebswirtschaftliche Lage vieler Verlage ist gekennzeichnet durch einen seit Jahren abnehmenden Lesermarkt und einen zum Teil dramatisch eingebrochenen Anzeigenmarkt. Umstritten ist, ob hierfür strukturelle Veränderungen verantwortlich sind oder konjunkturelle. Unumstritten ist jedoch, dass viele Bürger ihren Informationsbedarf über das Fernsehen und das Internet decken und Zeitungen weniger gelesen werden. Auch im Anzeigengeschäft ist in den letzten Jahren eine Abwanderung von Annoncen in das Internet zu beobachten gewesen.
Es ist deshalb im Grundsatz sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung Lockerungen der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Fusionen vorschlägt. Gerade für kleinere und mittlere Verlage hat sich die wirtschaftliche Lage zum Teil drastisch verschlechtert. Von daher erweitern die vorgesehenen Änderungen im Pressefusionsrecht ihre Handlungsmöglichkeiten. Insbesondere die Einführung einer Bagatellklausel von zwei Millionen Euro und das Heraufsetzen der Aufgreifschwelle auf 50 Millionen Euro sind sinnvoll, um die Spielräume für fusionskontrollfreie Zusammenschlüsse zu erweitern.
Besonders kritisch werden wir in den kommenden Wochen die so genannte Altverlegerklausel prüfen. Eine derart weitgehende Öffnung der Pressefusionskontrolle erfordert eine herausragende Begründung insbesondere unter dem Gesichtpunkt der Erhaltung der Pressevielfalt. Eine solche Begründung ist derzeit nicht in Sicht. Wir werden deshalb nach sinnvollen Alternativen zu dieser sehr weitgehenden Sonderregelung des Kartellrechts suchen.
Positiv ist der Vorschlag, Kooperationsmöglichkeiten im Anzeigengeschäft zu erweitern. Bereits heute wird im Verlagswesen ein breites Spektrum verschiedener Formen der Zusammenarbeit auf unterschiedlichsten gesellschaftsrechtlichen Grundlagen praktiziert. Wichtig ist bei Kooperationen, dass sie die Selbständigkeit der beteiligten Verlage im redaktionellen Bereich nicht in Frage stellen. Unter diesen Voraussetzungen können sehr wichtige Synergieeffekte erzielt werden und damit notwendige Veräußerungen vermieden werden. Insofern dürfte mit der Regelung zur Anzeigenkooperation zusätzlicher Spielraum und mehr Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit kleinerer und mittlerer Verlage im Anzeigenbereich geschaffen werden.