Pressemitteilung:
Berlin, 15. September 2004
Zur Äußerung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in der Frankfurter Rundschau von heute:
Paritätischer Wohlfahrtsverband übersieht Verbesserungen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Anlässlich der Äußerung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in der Frankfurter Rundschau vom 15.9.2004 erklärt der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB:
In seiner Darstellung der künftigen Situation der heutigen erwerbsfähigen Empfänger von Sozialhilfe zeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband ein unvollständiges Bild. Es werden zahlreiche Regelungen nicht erwähnt, die die Sozialhilfeempfänger künftig besser stellen. Dies ist deshalb besonders bedauerlich, weil sich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiker bisher immer einig waren, dass das aktivierende Element im Vordergrund stehen muss. Eine rein statische Betrachtungsweise hilft nicht weiter. Die Suche nach tatsächlichen oder vermeintlichen Verschlechterungen darf nicht den Blick dafür verstellen, was wir alles mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen auf den Weg gebracht haben. Für die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger bringt das Gesetz zahlreiche Verbesserungen:
- Auch die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger profitieren von der besseren aktiven Arbeitsmarktpolitik in den JobCentern:
- Umfassender Zugang zu Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des SGB III und zu dem Einzelfall angepassten Leistungen entsprechend der bisherigen Hilfe zur Arbeit im Rahmen des BSHG
- Umfassendes Fallmanagement
- Systematische Hilfestellung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt (Eingliederungsvereinbarung)
- Verschiebebahnhöfe haben ein Ende. Es werden Leistungen aus einer Hand erbracht.
- Die Zufälligkeiten des Lebens entscheiden nicht darüber, ob jemand vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit betreut wird. Stigma-Effekte werden vermieden.
- Künftig gibt es einen Kinderzuschlag, der Familien ganz aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herausführen soll. Familien werden damit nicht mehr nur deswegen Hilfeempfänger, weil sie Kinder haben. Pro Kind werden bis zu 140 Euro zusätzlich zum Kindergeld und etwaigen Wohngeldansprüchen gezahlt. Es gelten günstige Freibetragsregelungen bei der Einkommensanrechnung.
- Kein Unterhaltsrückgriff wie in der Sozialhilfe bisher üblich – nicht die Familien sind die Ausfallbürgen bei Arbeitslosigkeit. Kinder „haften“ nicht mehr für ihre Eltern und Eltern für ihre volljährigen Kinder bzw. diejenigen Kinder, die ihre Erstausbildung bereits abgeschlossen haben.
- Es wird künftig keine erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger mehr geben; sie erhalten ALG II. Der Stigma-Effekt entfällt.
- In der Spitze sind künftig höhere Zuverdienste möglich; die Integration in den Arbeitsmarkt wird dadurch verbessert und der Vermögensaufbau erleichtert.
- Die künftig wesentlich höheren Vermögensfreibeträge helfen insbesondere Menschen, die ab dem 1. Januar 2005 neu Leistungen beziehen; aber auch Arbeitsuchenden, die nach altem Recht Sozialhilfe bezogen haben und über kein Vermögen mehr verfügen wird nunmehr der Vermögensaufbau durch Hinzuverdienst erleichtert. Eine Erbschaft oder Schenkung verbleibt in einem größeren Umfang bei den Leistungsempfängern als bisher in der Sozialhilfe üblich und ermöglicht damit einen Vermögensaufbau.
- Die Nichtanrechnung des Teilkindergeldes (10,25 Euro) wäre ohnehin ausgelaufen und sollte nur so lange gelten, bis die Regelsätze auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu bestimmt sind; diese Regelung findet sich auch nicht im neuen SGB XII, welches das bisherige BSHG ab 1. Januar 2005 ersetzt, wieder.
- Auch heutige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger sind künftig renten- und krankenversichert. Damit wir eine alte Forderung der Wohlfahrtsverbände erfüllt. Vollwertige Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung werden aufgebaut.
- Die Staffelung der Regelsätze nach dem Alter der Kinder berücksichtigt aktuelle Gutachten zum Bedarf in der jeweiligen Altersgruppe und basiert auf den Ergebnissen der EVS.
Bereits nach seinen eigenen Berechnungen ergibt sich beim Paritätischen Wohlfahrtsverband in der Mehrzahl der Fälle im Rahmen des Arbeitslosengeldes II eine höhere Leistung als nach der alten Sozialhilfe. Familien mit kleinen Kindern stellen sich künftig besser. Richtig ist, dass sich Familien mit älteren Kindern vom Zahlbetrag her schlechter stellen können als heute. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass das Arbeitslosengeld II regelmäßig gezahlt wird, auch wenn kein Bedarf im Sinne des alten Rechts vorliegt. Im konkreten Fall bedeutet dies dann, dass sich die betreffenden Familien nach dem neuen Recht wesentlich besser stellen als bisher. Darüber hinaus bedeutet die Pauschalierung von einmaligen Leistungen mehr Handlungsautonomie für die Arbeitsuchenden und ihre Familien.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband übersieht, dass auch das SGB II einmalige Leistungen vorsieht, und zwar für identische Lebenssachverhalten wie das SGB XII. Emfpänger des Arbeitslosengeldes II werden daher nicht gegenüber Sozialhilfeempfängern nach dem SGB XII benachteiligt. Hinzu kommt, dass die Leistungen nach dem SGB XII in der gleichen Höhe gezahlt werden wie die regelmäßige Zahlung nach dem SGB II. Beide Transfers enthalten Pauschalen für bestimmte einmalige Leistungen und sind identisch. Einmalige Leistungen werden darüber hinaus sowohl im SGB II als auch im SGB XII erbracht für:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
- Erstaustattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt;
- sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.