Meldung:
25. August 2004
„Banken warnen vor Panik wegen Hartz“
Zur Höhe der Vermögensfreibeträge im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erklärt der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB:
Viele Arbeitsuchende befürchten, durch Hartz IV ihre private Altersvorsorge zu verlieren. Dies trifft nicht zu. Das Gegenteil ist richtig.
Banken und Sparkassen warnen daher davor, voreilig Geldanlagen und Lebensversicherungen zu kündigen. Oftmals werde nämlich nicht beachtet, dass es entsprechende Vermögensfreibeträge gebe und das Vermögen daher vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II geschützt sei. Banken und Sparkassen wollen nun verstärkt Aufklärungsarbeit leisten.
Nicht nur für die heutigen Sozialhilfeempfänger, sondern auch für Arbeitslosenhilfeempfänger ist die Vermögensanrechnung künftig günstiger als heute.
Weil sich Vorsorge lohnen muss, wird Altersvermögen, soweit dies vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden kann, durch einen zusätzlichen Freibetrag bis zu einer Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des Hilfebedürftigen und seines Partners bis zu einem Höchstbetrag von 13.000 Euro je Partner geschützt.
Ferner sind von der Vermögensanrechnung die Riester-Rente und weiteres Vermögen in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners (begrenzt auf 13.000 Euro pro Partner) ausgenommen. Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Geschützt sind ebenfalls das selbst genutzte eigene Haus/die selbst genutzte Eigentumswohung und ein angemessenes KfZ.
Dies bedeutet: Personen, deren Lebensversicherung heute nicht angerechnet wird, können diese auch künftig behalten, ohne dass sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II schmälern. Ist die Verwertbarkeit vor Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen, sind künftig sogar Lebensversicherungen mit einem höheren Rückkaufswert vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II geschützt als bisher.
Weiter werden wird noch einen besonderen Freibetrag für die Kinder in Höhe von 4.100 Euro einfügen. Hierzu bereiten wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Konkret bedeutet dies: Eine Familie (Ehepartner jeweils 48 Jahre alt, zwei Kinder, 14 und 12 Jahre) kann künftig ein Vermögen (zuzüglich Riesterrente, Wohneigentum, Hausrat und KfZ) in Höhe von 48.100 Euro besitzen – und dies bei vollem Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Für Antragsteller und Partner bis Jahrgang 1947 gilt darüber hinaus noch eine Übergangsregelung, wonach unabhängig von der Anlageform ein Grundfreibetrag in Höhe von 520 € pro Lebensjahr und Partner anrechnungsfrei bleibt. Hinzu kommt auch hier der neue Freibetrag zum Schutz von Altersvermögen.