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Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

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Pressemitteilung:

26. August 2004
Zur aktuellen Debatte über das Pro und Contra eines gesetzlichen Mindestlohnes:

Mindestlöhne durch Tarifvertrag

Zur aktuellen Debatte über das Pro und Contra eines gesetzlichen Mindestlohnes, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstags-fraktion, Klaus Brandner MdB:

Die Debatte über ein Für und Wider von gesetzlichen Mindestlöhnen ist seit der Diskussion über die Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme von Arbeit erneut aufgekommen.

Für einen gesetzlichen Mindestlohn spricht, dass möglicherweise die untersten Einkommen zunächst etwas angehoben werden. Bei existenzsichernden Einkommen für untere Einkommensschichten bringt dies größere Klarheit und einheitliche Regeln für diejenigen, die nicht von einem Tarifvertrag erfasst werden. Dies sind immerhin 23 Prozent der Beschäftigten.

Dagegen spricht, dass der gesetzliche Mindestlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie bedeutet. Löhne und Arbeitsbedingungen werden in Deutschland zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder in Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften vereinbart. Dieses Recht der Tarifvertragsparteien ist verfassungsrechtlich garantiert und hat sich in unserem Land bewährt.
Der Staat kann nicht als Ersatz für die Tarifvertragsparteien herhalten.

Zu prüfen ist allerdings, ob besser Tarifverträge durchgesetzt werden sollten, um die 23 Prozent der Beschäftigten zu erreichen, für die kein Tarifvertrag Anwendung findet. Dies könnte durch eine Erleichterung der Allgemeinverbindlich-
keitserklärung von Tarifverträgen erreicht werden. Auch die Verbandsklage könnte die Durchsetzung tarifvertraglicher Ansprüche verbessern.

Völlig unklar ist auch, welche Höhe der gesetzliche Mindestlohn haben soll. Er dürfte Tarifverträge nicht überbieten und müsste über der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II liegen. Es ist zu befürchten, dass dieser Spagat nicht zu schaffen ist. Zudem ist zu erwarten, dass das Interesse der Tarifvertragsparteien an einer auto-nomen Regelung der Löhne und Gehälter und das Organisationsinteresse der Arbeitnehmer - vor allem der unteren Einkommensgruppen - nachlassen würde. Eine allgemeine Lohnsenkungstendenz wäre die Folge. Damit würde die Binnennachfrage noch weiter nachlassen.
Darüber hinaus würde dies eventuell zu einer Schwächung der Gewerkschaften führen, was nicht hinzunehmen ist.


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