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Meldung:

02. August 2004
Zur Debatte um den Auszahlungszeitpunkt von Arbeitslosengeld II

Sachgerechte Lösung für die Auszahlung von Arbeitslosengeld II

Zu der Debatte um den Auszahlungszeitpunkt von Arbeitslosengeld II erklärt der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Der Vorschlag von Bundesminister Clement ist akzeptabel. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen den vollen Sozialversicherungsschutz haben und die Sozialversicherungen keine Beitragsausfälle erleiden. Dafür sind bereits entsprechende Neuregelungen in Arbeit.

Entgegen mancher vorschnellen Behauptung bedeutet der Vorschlag des Ministers keine Verkürzung des Leistungsanspruchs. Wenn jemand zum Beispiel im Mai 2005 eine Arbeit aufnimmt oder in Rente geht, wird er danach vier Zahlungen erhalten, letztmalig am 2. Mai 2005. Für den Mai ist nämlich noch Bedürftigkeit gegeben, weil der neue Lohn auch erst am Ende des Monats ausgezahlt wird. Gleiches gilt für die Rente, die nach dem neuen Rentenrecht ebenfalls und sozialverträglich erst am Monatsende gezahlt wird. Im Ergebnis liefe der Vorschlag auf eine relativ gleichmäßige Zahlung hinaus, die die Arbeitslosen kaum zusätzlich belastet. Wenn es Hartz IV nicht gäbe und die Arbeitslosenhilfe weiterliefe, würden die Betroffenen in diesen Fällen ebenfalls vier Zahlungen erhalten, letztmalig zum 30. April 2005.

Tatsächlich geht es also nur um eine Verschiebung um wenige Tage, keinesfalls entsteht eine Zahlungslücke. Um aber den Betroffenen, die oft knapp bei Kasse sind, noch entgegen zu kommen, schlage ich vor, den Auszahlungszeitpunkt für den jeweiligen Monat auf Ende des Vormonates vorzuverlegen. Wenn zum Beispiel ein Wochenende dazwischen liegt, könnten die betroffenen Leistungsbezieher sonst kurzfristig in Schwierigkeiten kommen. Damit wäre auch 100prozentig ein gleichmäßiger Zahlungsrhythmus für diejenigen erreicht, die aus der bisherigen Arbeitslosenhilfe oder demnächst aus Arbeitslosengeld in den Bezug von Arbeitslosengeld II überwechseln. Ein noch weiteres Vorziehen wäre allerdings nicht sinnvoll, weil dann beim Auslaufen des Leistungsbezuges neue Probleme entstehen könnten.


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