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Pressemitteilung:

Berlin, 01. Juli 2004
Vermittlungsverfahren zum Optionsgesetz erfolgreich abgeschlossen

Wir stärken die Kommunen und helfen den Arbeitsuchenden

Anlässlich der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Kommunalen Optionsgesetz erklärt der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, MdB:

Der Durchbruch ist geschafft. Die Union hat eingesehen, dass Blockade konstruktive Politik nicht ersetzen kann. Die Gewinner sind die Arbeitsuchenden, die Kommunen und die Träger von Beschäftigungsgesellschaften, die nunmehr Planungssicherheit haben.

Die Union hat unseren Vorschlägen im Vermittlungsausschuss zugestimmt. Damit ist die zugesagte Entlastung für die Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro sichergestellt. Um dies zu erreichen, stellt der Bund den Kommunen ingsgesamt zusätzlich 3,2 Mrd. Euro als Beteiligung an den Unterkunftskosten zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Unterkunftskosten von 29,14 Prozent. Hierdurch stärken wir die Investitionskraft der Kommunen und schaffen Arbeitsplätze. Gleichzeitig setzen wir die Kommunen finanziell dazu in die Lage, eine flächendeckende Ganztagsbetreuung zu gewährleisten.

Mit der Einfügung einer Revisionsklausel geben wir den Kommunen auch für die Zukunft die notwendige Planungssicherheit. Wir werden daher bereits zum 1. März 2005 erstmalig prüfen, ob der Anteil der vom Bund übernommenen Unterkunftskosten ausreicht, die Kommunen tatsächlich um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Falls die Prognosen, welche den Berechnungen zu Grunde liegen, nicht eintreffen, ist sichergestellt, dass zeitnah die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.

Wir haben eine Experimentierklausel für die kommunale Option vereinbart, von der bundesweit bis zu 69 kommunale Träger für einen Zeitraum von 6 Jahren Gebrauch machen können. Bei der Integration von Arbeitsuchenden, die Arbeitslosengeld II erhalten, ist es nun in einem fairen Wettbewerb zwischen Agenturen für Arbeit und den Kommunen möglich unterschiedliche Formen der Trägerschaft zu erproben. Dies ermöglicht es, unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Mit einer Übergangsregelung stellen wir sicher, dass Beschäftigungsgesellschaften auch für das Jahr 2005 über die notwendige Planungssicherheit verfügen.
Damit der nahtlose Übergang vom bisherigen in das neue Leistungssystem gelingt, können die Träger der Sozialhilfe die Bundesagentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Träger verpflichten, die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2005 als Leistung zur Eingliederung in Arbeit fortzuführen.
Erfolgreiche Strukturen regionaler Beschäftigungsträger bleiben so erhalten. Das Know-how zur erfolgreichen Eingliederung von Arbeitsuchenden steht auch künftig zur Verfügung. Gemeinsam werden wir Hartz IV erfolgreich umsetzen.
Mit einer Übergangsregelung stellen wir ebenfalls sicher, dass alle das ihnen zustehende Arbeitslosengeld II ab dem 1. Januar 2005 pünktlich erhalten.

Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung an. Hier sind alle Akteure gefordert.


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