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Meldung:

Berlin, 30. Juni 2004

Qualifizierte Mitbestimmung für ein soziales Europa

Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Zum Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine qualifizierte Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstagsfraktion, Klaus Brandner:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine starke Mitbestimmung. Bei Fusionen müssen Mitbestimmungsregelungen im Rahmen von Verhandlungen zwischen Unternehmensleitungen und den beteiligten Arbeitnehmervertretungen für das fusionierte Unternehmen gefunden werden. Dafür treten wir ein. Falls keine Einigung erzielt wird, kommt die stärkste Mitbestimmung zur Anwendung. Eine solche Regelung entspricht dem Kompromiss, der in der europäischen Aktiengesellschaft (SE) vereinbart wurde. Die Mitbestimmung ist eine der wesentlichen Erfolgsfaktoren unserer Wirtschaft. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Im Hinblick auf ein wachsendes und stärker werdendes Europa und die damit verbundenen grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, kommt der Umsetzung von europäischem Richtlinien in nationales Recht im Bereich der Mitbestimmung eine immer wichtigere Bedeutung zu.
Für die Opposition ist die Mitbestimmung ein Standortnachteil. Sie erhofft sich bei der Debatte eine Verschiebung der Kräfteverhältnisse zu Gunsten der Unternehmen und zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Beteiligung der Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen war der Opposition schon immer ein Dorn im Auge. Wir hingegen unterstützen den Vorschlag der Bundesregierung, den sie in den Verhandlungen bei der EU in Brüssel eingebracht hat. Dies hat zum Ziel die Mitbestimmungsstandards bei grenzüberschreitenden Fusionen zu sichern. Bei den Verhandlungen zur SE konnte über die Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Kompromiss erzielt werden.
Eine "Flucht aus der deutschen Mitbestimmung" muss verhindert werden. Bei Zusammenschlüssen von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten müssen in einem sozialen Europa die bestehenden Mitbestimmungsregelungen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten werden.

Der Antrag im Wortlaut:

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