Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Termine

21. Mai 2012 - 25. Mai 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
11. Juni 2012 - 15. Juni 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin
25. Juni 2012 - 29. Juni 2012

Sitzungswoche des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin


Hauptinhaltsbereich

Pressemitteilung:

30. Juni 2004
Neues Gesetz gilt ab 1. Juli 2004

Insolvenzsicherung für Altersteilzeit

Zum in Kraft treten einer verbesserten Insolvenzsicherung am 1. Juli 2004 durch das Hartz-III-Gesetz erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstagsfraktion, Klaus Brandner:
Die Erfahrungen in der Praxis im Bereich der Altersteilzeit haben gezeigt, dass die Insolvenzsicherung in der bisherigen Form ohne Sanktion in der Praxis oft ins Leere läuft. Viele Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung zu insolvenzschützenden Maßnahmen für die Altersteilzeit im Blockmodell nur unzureichend nach. Das gilt vor allem für insolvenzgefährdete Unternehmen. Bundesweit bekannt wurde der Fall Babcock in Oberhausen.
Der Arbeitgeber ist ab 1. Juli 2004 verpflichtet, die Beschäftigten in geeigneter Weise über den vorgenommenen Insolvenzschutz schriftlich zu unterrichten. Die Erfüllung der Informationspflicht kann in der Vereinbarung selbst oder durch einen Aushang im Betrieb erfolgen. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass eine Sicherheit in Höhe des bestehenden Wertguthabens geleistet wird.
Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ist nur möglich, wenn die Arbeitnehmer/innen nachher nicht mit leeren Händen dastehen. Die Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit ist ein Schritt in diese Richtung.

Zum Seitenanfang