Pressemitteilung:
24. Juni 2004
Keine Scheindebatten zum Niedriglohnsektor
Zu den Äußerungen aus der CDU in Bezug auf einen Niedriglohnsektor und Nachbesserungen im Hartz IV-Gesetz erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die CDU versucht mit einer kruden Mischung von Forderungen von eigenen Versäumnissen abzulenken. In Verhandlungen zu Hartz IV hat man sich auf einen Kombilohn verständigt. Zentrale Vorschrift unter dem Thema "Anreize und Sanktionen" ist eine umfassende Freibetragsregelung bei Erwerbstätigkeit. Das verfügbare Nettoeinkommen setzt sich dann aus dem Lohn und einem Teilbetrag des Arbeitslosengeldes II zusammen. Das System stellt sicher, dass derjenige, der arbeitet, auch wenn der Lohn nicht besonders hoch ist, dauerhaft mehr erhält, als derjenige, der nur passiv im Leistungsbezug verbleibt (Rechtsgrundlage § 30 SGB II). Das dreistufige System hat eine klare ökonomische Begründung. Sie bietet vor allem materielle Anreize, mehr als nur einen Minijob zu suchen. Oberhalb von 400 Euro/Monat gibt es daher größere Anreize. Dazu kommen noch ergänzende Leistungen. Familien mit Kindern erhalten einen Kinderzuschlag von maximal 140 Euro im Monat, wenn dadurch Bedürftigkeit vermieden wird. Außerdem können die Arbeitsagenturen als Kann-Leistung noch ein Einstiegsgeld bei Arbeitsaufnahme gewähren. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird ganz bewusst dem Einzelfall überlassen.
In den Verhandlungen spielten Forderungen nach noch höheren Freibeträgen kaum noch eine Rolle angesichts der stark steigenden Kosten. Schließlich tragen noch die bereits bestehenden Minijob-Regelungen, die stark ausgeweitete Existenzgründungsförderung für Arbeitslose, das neue Handwerksrecht und die steuerliche Förderung von Haushaltsdienstleistungen zur Erschließung von neuen Beschäftigungsfeldern gerade auch bei personenbezogenen Dienstleistungen bei.
Nebelkerzen wirft die Union bei der Diskussion um Leistungskürzungen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-regierten Bundesländer und der Fraktion sah weit geringere Leistungen für die Betroffenen und eine absolute Arbeitsverpflichtung ohne zusätzliches Geld vor, nicht einmal eine Mehraufwandsentschädigung wie derzeit in der Sozialhilfe. Auch für die Betreuung und die Eingliederungsmaßnahmen sollte es keinerlei verbindliche Regelungen geben. Das Unionskonzept stellt Leistungskürzungen in den Mittelpunkt - entsprechend dem Wisconsin-Modell - mit der Annahme, dass sich dann die Menschen schon selber einen Job suchen würden wie auch immer die Bedingungen sein mögen. Als sozialpolitisches Sprachrohr taugt die Union wenig.