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Pressemitteilung:

09. Juni 2004
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschluss

Kein Handlungsbedarf beim Ladenschluss

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum
Ladenschluss erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstagsfraktion, Klaus Brandner:

Kein Handlungsbedarf beim Ladenschluss

Beim Ladenschluss gibt es keinen Handlungsbedarf. Die SPD-Bundestagfraktion sieht sich bestätigt, das bestehende Gesetz zu lassen wie es ist. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nun geklärt, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Das ist gut so. Nach dem Urteil soll der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt bleiben.

Mit dem Argument der Berufsfreiheit und der Chancengleichheit waren diejenigen unterwegs, für die das Ladenschlussgesetz verfassungswidrig war. Sie hatten keinen Erfolg. Für einige war weder Sonn- noch Feiertag ein Tabu. Auch sie erhielten eine Abfuhr. Bei der Werteentscheidung über Arbeits- und Wettbewerbsschutz hat sich das oberste Gericht für die bestehende bundesweite gesetzliche Regelung des Ladenschluss entschieden.

Das Ladenschlussgesetz dient eben nicht nur dem Arbeitsschutz, sondern gleichermaßen dem Wettbewerb. Der Ladenschluss ist für uns gerade auch aus mittelstandspolitischer Sicht ein wichtiges Instrument.

Erweiterte Öffnungszeiten führen nicht zwangsläufig zu einem Mehrumsatz, sondern zu Umsatzverlagerungen. Die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten an Samstagen vor einem Jahr waren richtig. Der Samstag ist wieder zum umsatzstärksten Einkaufstag geworden.


Das Ladenschlussgesetz läßt eine Ladenöffnung von 84 Stunden zu, die wöchentliche Arbeitszeit darf nach dem Arbeitszeitgesetz maximal 48 Stunden betragen. Der Schutz der Arbeitnehmer wird in vielen Fällen zusätzlich über tarifliche Regelungen gewährleistet. Eine Aufhebung des Ladenschlussgesetzes hätte zu einer nicht vertretbaren Belastung der Arbeitnehmer im Einzelhandel geführt. Der Schutz der Beschäftigten vor überlangen Arbeitszeiten zu sozial ungünstigen Zeiten muss weiterhin gesichert werden. Wir haben mit der gesetzlichen Regelung des Vorjahres einen guten Kompromiss zwischen Arbeitschutz, Sonntagsruhe und wirtschaftlichen Notwendigkeiten gefunden. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit dem Urteil nun endlich auch Rechtsklarheit herrscht.


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