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Pressemitteilung:

13. Mai 2004

Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsamt – Das Beste für die Arbeitslosen

Zu der Bundesratsentscheidung zum "Kommunalen Optionsgesetz" und den finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundstagsfraktion, Klaus Brandner:

Nicht das Gegen-, sondern das Miteinander von Kommune und Arbeitsamt fördert den Arbeitsmarkt am besten. Damit streben wir eine möglichst optimale Betreuung der Langzeitarbeitslosen und einen effizienten, regional orientierten Einsatz der Arbeitsmarktpolitik an. Dass eine Bündelung der Kräfte richtig ist, lehrt schon die Alltagserfahrung. Auch die Hartz-Kommission empfiehlt genau diese Strategie, weil sie die unterschiedlichen Fähigkeiten und Erfahrungen zusammenführt.
Die Arbeitsämter sind nämlich keineswegs zentral gesteuert. Die Mustervereinbarung für eine Arbeitsgemeinschaft lässt im Gegenteil volle Gestaltungsfreiheit für ganz unterschiedliche Lösungen vor Ort. Sie gibt vor allem den Kommunen weiten Handlungsspielraum. Der Vorstand der BA ist aufgefordert, noch einmal ausdrücklich klar zu stellen, dass die Agenturen Verträge abschließen können, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Beim BMWA gibt es bereits eine Arbeitsgruppe für Muster-Arbeitsgemeinschaften. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sind beteiligt, die Zahl der Bewerbungen nimmt laufend zu.
Die Kommunen sind keineswegs flächendeckend gut aufgestellt. Hervorragende Einzelbeispiele dürfen nicht den Blick für das insgesamt unterdurchschnittliche Engagement verstellen. Die kommunale Arbeitsmarktpolitik erreicht bisher nur zehn Prozent der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger (Arbeitslosenhilfeeingliederungsquote dagegen 20 Prozent). Die Sonderprogramme des Bundes für jugendliche Sozialhilfeempfänger wird ganz unterschiedlich in Anspruch genommen, obwohl es sogar die Kosten für die Fallmanager einschließt. Innerhalb eines Bundeslandes schwankt die Mittelbindung zwischen 100 Prozent und 20 Prozent beziehungsweise sogar nur zehn Prozent. Insgesamt noch schlechter ist die Inanspruchnahme beim Programm Arbeit für Langzeitarbeitslose.
Die Union ist jetzt gut beraten, den Weg der Arbeitsgemeinschaften im Interesse der Kommunen und vor allem der Arbeitslosen mitzugehen. Der Aufruf von Hessens Ministerpräsident Koch zur Verweigerung der Zusammenarbeit darf nicht das letzte Wort sein. Das würde rund drei Millionen Haushalte und über vier Millionen Menschen in Geiselhaft nehmen. Bei einer Blockade wären die Kommunen nach dem gültigen Hartz IV-Gesetz gezwungen, die Kosten für die Unterkunft, Schuldner- und Suchtberatung und für soziale Betreuung alleine zu tragen. Betroffene müssten wegen der Unterkunftskosten auf jeden Fall bei zwei Stellen Anträge stellen, eine einheitliche Leistungsgewährung wäre unmöglich. Dies würde gerade bei den Kommunen zu erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Sie kämen dann nicht in den Genuss der Fallpauschalen, die der Bund für die Arbeitsgemeinschaften oder optierende Kommunen vorgesehen hat. Auch die Prüfung der Berechtigung und die Datenerhebung beziehungsweise Verwaltung erfolgte doppelt.
Die Kommune in eine solche Falle zu locken, wäre verantwortungslos. Der Bund hat außerdem mehrmals erklärt, dass er die höheren Kosten übernehmen wird, die gegenüber der Berechnung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss anfallen. Dieses ist nicht leicht, weil auch der Bund wegen höherer Fallzahlen mit höheren Kosten belastet ist. Doch wir stehen zu unserer Zusage, die Kommunen werden insgesamt um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Wir streben an, darüber möglichst schon im Vermittlungsverfahren Klarheit zu erzielen. Erpressbar sind wir allerdings nicht, Hartz IV ist ein gültiges Gesetz.

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