Meldung:
Berlin, 29. April 2004
2./3. Lesung des Kommunalen Optionsgesetzes
Startsignal für die praktische Umsetzung von Hartz IV
Zur heutigen 2./3. Lesung des Kommunalen Optionsgesetzes erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit dem Kommunalen Optionsgesetz ist eine der größten Strukturreformen in Deutschland abgeschlossen. Es ist der letzte Baustein zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es gibt allen Beteiligten ein klares Startsignal: Arbeitsagenturen, Kommunen, Beschäftigungsgesellschaften und freien Trägern.
Der Bildung von Arbeitsgemeinschaften steht nichts mehr im Wege. Arbeitsagenturen und Kommunen können gemeinsam und gleichberechtigt die Betreuung der Langzeitarbeitslosen und der Familienangehörigen sowie die Auszahlung der Geldleistungen übernehmen. Kommunen, die es sich zutrauen, können die Aufgaben auch alleine übernehmen. Völlig unverantwortlich und politische Krawallmache ist allerdings die Aufforderung des hessischen Ministerpräsidenten Koch an die Kommunen, die Arbeit zu blockieren. Falsch ist auch das Gerede von einer Terminverschiebung. Natürlich ist eine neue Leistung für 4 Millionen Menschen eine große und schwierige Aufgabe für die beteiligten Institutionen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, aber gesetzliche Terminvorgaben sind einzuhalten. Dafür sind auch die Führungskräfte verantwortlich. Im Übrigen müssen die Daten immer möglichst zeitnah erhoben werden, weil die aktuellen Verhältnisse für die Leistungsbewilligung maßgeblich sind. Man kann dort also gar keinen großen Vorlauf organisieren, ein gewisser Engpass und Anlaufschwierigkeiten sind bei jedem Termin unvermeidlich.
Unabhängig von der Aufgabenverteilung und dem Termin befürchten viele Kommunen höhere finanzielle Belastungen als in Hartz IV angesetzt. Die SPD-Fraktion steht zu ihrer Zusage, dass die Reform die Gemeinden um insgesamt 2,5 Mrd. Euro entlasten soll. Die Kostenberechnung wird jetzt aktualisiert, wir werden dann auch gesetzliche Änderungen zeitnah einbringen. Das hat aber mit dem Optionsgesetz nichts zu tun. Es ist finanzneutral, ändert also nichts an der Finanzverteilung und bietet überhaupt keinen Vorwand für irgendwelche Blockaden.