Pressemitteilung:
14. April 2004
Erste Bilanz der Neuregelung bei Minijobs
Minijobs - erfolgreich und sozialversichert
Die Neuregelung ist eine Erfolgsstory. Sie ist ein Musterbeispiel dafür, Flexibilität und soziale Sicherheit zu verbinden. Die Minijobzentrale erledigt dass, was zuvor auf rund 350 Krankenkassen und 700 Finanzämter verteilt war. Das ist für viele Arbeitgeber eine große Erleichterung, die sich bezahlt macht. Die Schwerpunkte der Minijobbeschäftigung liegen deshalb nicht unerwartet in Branchen mit großer Arbeitszeitflexibilität wie dem Reinigungsgewerbe, dem Gesundheitswesen, dem Einzelhandel und der Gastronomie. Aber auch der atypische Wirtschaftszweig „kirchliche und religiöse Vereinigung, politische Parteien u. ä.“ hat die Chancen der Neuregelung erkannt und verzeichnet einen großen Zuwachs.
Die Sozialversicherungspflicht ist ein Kernelement der Neuregelung. Die SPD hat sie mit guten Grund und vollem Engagement im Vermittlungsverfahren verankert. Die CDU/CSU wollte hingegen zu Pauschalbesteuerung zurück kehren. Das hätten dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, da ein Datenabgleich gar nicht möglich gewesen wäre. Noch wichtiger ist, dass jetzt ca. 7 Mio. geringfügig Beschäftigte (aufgrund von Mehrfachbeschäftigung ca. 7,5 Mio. Beschäftigungsverhältnisse) in die Sozialversicherung einbezogen sind. Die Arbeitgeber zahlen über 4 Mrd. EUR Sozialversicherungsbeiträge. Vor allem den 1,8 Mrd. Beitragseinnahmen bei der Krankenversicherung stehen kaum Ausgaben gegenüber, so dass dadurch die Beiträge um ca. 0,2 %Punkte niedriger ausfallen.
Allmählich nähern wir uns dem weiteren Ziel, Schwarzarbeit in Privathaushalten einzudämmen. Die Zahl der Anmeldungen mit Haushaltscheck hat sprunghaft auf rund 100.000 zugenommen. Damit sind wegen der Steuervergünstigung zwar kaum Mehreinnahmen zu erzielen, aber auch hier gilt: erfolgreich und sozialversichert.