Pressemitteilung:
Berlin, 26. März 2004
Koalitionsfraktionen legen Entwurf für Optionsgesetz vor
CDU/CSU stehen auf der Reformbremse
Anlässlich der Vorlage des Optionsgesetzes erklärt der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Wir haben unseren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Er bietet den Kommunen eine faire Basis dafür, die Grundsicherung für Arbeitsuchende vollständig in Eigenregie durchzuführen. Die Möglichkeiten, die das Grundgesetz bietet, werden voll ausgeschöpft.
Es ist unredlich, wenn Frau Merkel im Deutschen Bundestag anlässlich der Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder sagt, die SPD hätte die Grundgesetzänderung verhindert.
Richtig ist: Eine Grundgesetzänderung ist im Bundesrat nicht mehrheitsfähig. Zahlreiche von der Union regierte Länder lehnen eine Grundgesetzänderung ab. Die Äußerungen von Frau Merkel legen den Schluss nahe, dass die Union nicht an konstruktiven Verhandlungen interessiert ist. Wer schon vor dem Abschluss von Gesprächen diese für gescheitert erklärt, ist auf Krawall aus. Der CDU/CSU geht es offensichtlich nur darum, Sand in den Reformmotor zu streuen. Eine solche Opposition hat Deutschland nicht verdient.
Nur die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften gewährleistet, dass kommunale Träger und Agenturen für Arbeit auf gleicher Augenhöhe handeln und die Leistungsgewährung aus einer Hand und unter einem Dach erfolgt.
Die Zeit der Verschiebahnhöfe ist vorbei, wenn die Arbeitsgemeinschaften gemeinsam von kommunalen Trägern und Agenturen für Arbeit betrieben werden. Die Institution und deren Interessen sollen nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern der Kunde - der Mensch.
Kommunale Träger und Agentur sollen sich die Verantwortung teilen und sich ergänzen. Jeder tut das , was er am besten kann. Damit wollen wir einen ortsnahen und dezentralen Zugang zu allen Leistungen, einen vermittlungsorientierten Kundenservice und eine optimale und bedarfsgerechte Leistungserbringung gewährleisten.
Doppelstrukturen gehören dann der Vergangenheit an.
Würden die Kommunen die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Eigenregie betreuen, wären jedoch weiter Doppelstrukturen notwendig und Verschiebebahnhöfe weiterhin gang und gäbe.
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Hieran besteht kein Zweifel. Der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hat gegenüber dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit bestätigt, dass dies machbar ist. Die Oppostion ist im Interesse der Arbeitslosen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aufgerufen. Sie sollte nicht weiter auf der Reformbremse stehen.