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18. Februar 2004

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit fasst die Kontrollregelungen aus verschiedenen Bereichen zusammen und nimmt eine umfassende Definition von Schwarzarbeit vor. Dabei steht bei der Verfolgung von Schwarzarbeit eindeutig die gewerbliche Schwarzarbeit im Vordergrund.

Schwarzarbeit verursacht Steuer- und Beitragsausfälle in Milliardenhöhe. Diese Steuer- und Beitragsausfälle gehen zu Lasten ehrlicher Unternehmer und verzerren den Wettbewerb. Genauso wie Versicherungsbetrug zu höheren Prämien für alle Versicherungsnehmer führt, wird bei Schwarzarbeit nicht der Staat betrogen, sondern die Allgemeinheit der Steuer- und Beitragszahler. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt.

Keine Verschärfung für Private

Es war nie beabsichtigt, mit dem Referentenentwurf die bisher bereits geltenden Sanktionsmöglichkeiten für Private zu verschärfen. Es soll vielmehr ein Bewusstseinswandel herbei geführt und noch einmal verdeutlicht werden, welche Möglichkeiten das geltende Recht mit dem sog. Haushaltsscheckverfahren (Mini-Jobs) heute schon bietet, legale Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Diese einfache und kostengünstige Variante eines Arbeitsverhältnisses soll durch die Einbeziehung der wichtigen gesetzlichen Unfallversicherung weiter verbessert werden. Durch eine Präzisierung einiger Formulierungen wird jetzt auch klargestellt, dass gelegentliches Babysitten und gelegentliche Nachhilfe ebenso wie Nachbarschafts- und Verwandtschaftshilfe keine Schwarzarbeit ist.
Das geltende Recht bietet auch Möglichkeiten, die Kosten einer Haushaltshilfe teilweise von der Steuerschuld abzuziehen. Und dies ist bei Vorlage von Rechnungen, deren Aufbewahrungspflicht der Referentenentwurf jetzt vorsieht, für die Ausführung von haushaltsnahen Dienstleistungen durch Unternehmen ebenfalls möglich.

Schwerpunkt gewerbliche Schwarzarbeit

Ein Abstimmungsgespräch am 30.1.2004 zwischen Koalitionspolitikern und den zuständigen Bundesministerien zur Vorbereitung des Regierungsentwurfs hat noch einmal deutlich gemacht, was ohnehin das Ziel des Bundesfinanzministeriums war, ist und bleibt: Die Bekämpfung der gewerblichen Schwarzarbeit, insbesondere auf dem Bau, steht im Mittelpunkt des Referentenentwurfs und soll verschärft werden. Dazu soll der Zoll durch das neue Gesetz, mit dem auch bisher schon bestehende Bestimmungen zur Schwarzarbeit gebündelt werden, weitere Befugnisse erhalten. Diese beziehen sich auf intensivere Kontrollen von Beschäftigungsverhältnissen, der Anmeldung zur Sozialversicherung, Mindestarbeitsbedingungen, aber auch das Betreten von Geschäftsräumen und Anhalten von Fahrzeugen.

Ziele bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Der Gesetzentwurf bündelt die Verfolgungszuständigkeit für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung bei der Zollverwaltung. Bisher war neben dem Zoll für diese Aufgabe auch die Bundesanstalt für Arbeit zuständig.

- Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, gewerbliche Schwarzarbeit, z.B. im Reisebus-, Hotel- und Gaststätten- sowie Taxigewerbe und auf dem Bau stärker und konsequenter zu bekämpfen. Der Umsatz in der Schattenwirtschaft 2003 hat ein Volumen von fast 400 Mrd. € erreicht. Schwarzarbeit schadet ehrlichen Unternehmern und verzerrt den Wettbewerb.

- Der Gesetzentwurf verfolgt auch das Ziel, illegale Beschäftigung unter zum Teil für die Arbeitnehmer menschenunwürdigen Bedingungen einzudämmen. Wer hier die Augen verschließt, kapituliert vor einem Massenphänomen.

- Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das Bewusstsein der Bevölkerung für die volkswirtschaftlichen Schäden der Schwarzarbeit zu schärfen. Genau wie jeder KFZ-Versicherungsbetrug zu höheren Prämien für die Gesamtheit der Autofahrer führt, verursacht Schwarzarbeit Kosten, die von allen ehrlichen Beitrags- und Steuerzahlern aufzubringen sind.

- Der Gesetzentwurf will Sozialmissbrauch eindämmen. Wer Sozialhilfe bezieht oder Arbeitslosengeld erhält und nebenbei schwarz arbeitet, begeht heute schon Betrug und wird bestraft, wenn er erwischt wird.

- Auch im privaten Bereich ist Schwarzarbeit kein Kavalliersdelikt. Durch den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums ändert sich aber auch hier die materielle Rechtslage nicht. Die bisherigen Regelungen werden nur im Rahmen des neuen Gesetzes gebündelt.

- Haushaltshilfen und Babysitter können bereits nach geltendem Recht ohne Probleme beschäftigt werden. Die Minijob-Regelung bietet nicht nur für den Arbeitgeber eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Haushaltshilfen zu beschäftigen, er kann die Kosten sogar teilweise von seiner Steuerschuld abziehen. Die in der Regel als Babysitter fungierenden Studenten und Schüler müssen wegen des auch ihnen zustehenden Grundfreibetrages keine Steuern zahlen, wenn sie gelegentlich ihre Kasse aufbessern wollen. Sie können ihren Auftraggebern auch eine Quittung ausstellen, die diese wiederum im Rahmen der von der Koalition eingeführten Abzugsfähigkeit von erwerbsbedingten Betreuungskosten steuerlich geltend machen können.

Am 18. Februar 2004 hat das Kabinett über den Gesetzentwurf beraten. Danach geht der Gesetzentwurf in die parlamentarischen Beratungen. Das Inkraftreten des Gesetzes ist für Mitte 2004 geplant.

Links:
Bundesfinanzministerium | Gegen Schwarzarbeit - Infos, Downloads
Zoll gegen Schwarzarbeit

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