Pressemitteilung:
Gütersloh, 18. Februar 2004
Umsetzung der Reformen am Arbeitsmarkt –
Gespräch mit den Vorsitzenden der Geschäftsführungen der Agenturen für Arbeit in OW-L
Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einem neuen Leistungssystem zusammengeführt. Zu einem Gespräch mit den Leitern der Agenturen für Arbeit aus Ostwestfalen-Lippe hatte Klaus Brandner gemeinsam mit seiner Paderborner Kollegin Ute Berg nach Gütersloh eingeladen.
In einem Ausblick stellte Klaus Brandner die Umsetzung des vierten Hartz-Gesetzes vor. Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen hat mit den Vorbereitungen für ein ergänzendes Bundesgesetz begonnen. Dieses regelt die Modalitäten, unter denen Kreise und kreisfreie Städte die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen alleine übernehmen können, statt gleichberechtigt in einer Arbeitsgemeinschaft mit den Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten.
Entscheiden sich Städte oder Landkreise, Vermittlung und Betreuung der Erwerbslosen vollständig zu übernehmen, muss dies eine bindende Entscheidung sein. Eine Entschließung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag sieht hier einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor.
Gemeinsam spricht man sich für die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften aus. Diese werden von den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben und gewährleisten, dass kommunale Träger und Agenturen für Arbeit auf gleicher Augenhöhe handeln können und die Leistungsgewährung aus einer Hand und unter einem Dach erfolgt. Das Ziel, zum Beginn nächsten Jahres mit den neuen Strukturen zu arbeiten, wird erreicht, wenn bis Ende August 2004 die notwendigen Entscheidungen auf der kommunalen Ebene getroffen werden. „Jeder tut, was er am besten kann“ – nach diesem Motto soll die Zusammenarbeit erfolgen.
Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Viele Kommunen machen sich jetzt Sorgen um angebliche Belastungen, obwohl die Zusammenlegung erst nächstes Jahr in Kraft tritt. In der Gesamtbetrachtung muss auch berücksichtigt werden, dass die Bundesländer nach dem Hartz-IV-Gesetz ihre Ersparnis von 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen weitergeben müssen.
In Berlin wird nun zügig an der Umsetzung der notwendigen Regelungen gearbeitet. Am Freitag dieser Woche finden in Berlin weitere Abstimmungen mit der Opposition statt. Forderungen aus deren Reihen, die Zusammenlegung der Hilfesysteme erneut zu verschieben, erteilt Klaus Brandner eine klare Absage. „Wer ein höheres Reformtempo anmahnt, jetzt aber kneift wo es ernst wird, der macht sich unglaubwürdig“, so Klaus Brandner.