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Pressemitteilung:

Berlin, 30. Januar 2004

Hartz IV zügig umsetzen!

Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) führen wir Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen in einem neuen Leistungssystem zusammen. Hierzu sind verschiedene Vorarbeiten erforderlich. Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen beginnt nun mit den Vorbereitungen für ein ergänzendes Bundesgesetz. Dieses regelt die Modalitäten, unter denen Kreise und kreisfreie Städte die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen alleine übernehmen können, statt gleichberechtigt in einer Arbeitsgemeinschaft mit den Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten.

In diesem Gesetz wird zu klären sein, in welchem Umfang der Bund den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, Fallpauschalen für die Wiedereingliederung der Erwerbslosen und die Verwaltungskosten zahlt. Außerdem ist die Erstattung der Kosten für das Arbeitslosengeld II beziehungsweise das Sozialgeld durch den Bund zu regeln.

Entscheiden sich Städte oder Landkreise, Vermittlung und Betreuung der Erwerbslosen vollständig zu übernehmen, muss dies eine bindende Entscheidung sein. Eine Entschließung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag sieht hier einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor.

In diesem Gesetz muss auch geregelt werden, in welchem Fall ein kommunaler Träger die Aufgabe vorzeitig zurück geben kann. Dazu muss geklärt werden, ob dies ohne Einschränkung und zu jeder Zeit möglich ist, wie im einzelnen verfahren wird und wer über die Nutzung oder die Aufgabe der Option entscheidet. All dies zeigt, dass die Nutzung des von der CDU/CSU vorgeschlagenen Optionsrechtes im Ergebnis sehr verwaltungsaufwändig sein wird und die Mitarbeiter und Kunden verunsichert.

Nur die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, die von den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden gewährleistet, dass kommunale Träger und Agenturen für Arbeit auf gleicher Augenhöhe handeln können und die Leistungsgewährung aus einer Hand und unter einem Dach erfolgt.

Die Zeit der Verschiebahnhöfe wird vorbei sein, wenn die Arbeitsgemeinschaften gemeinsam von kommunalen Trägern und Agenturen für Arbeit betrieben werden. Künftig wird auch im Arbeitsamt der Kunde König sein. Die Institution und deren Interessen sollen nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern der Kunde - der Mensch, der erwerbsfähig und zugleich hilfebedürftig ist.

Kommunale Träger und Agentur sollen sich die Verantwortung teilen und sich ergänzen: Jeder tut das , was er am besten kann. Damit wollen wir einen ortsnahen und dezentralen Zugang zu allen Leistungen, einen vermittlungsorientierten Kundenservice und eine optimale und bedarfsgerechte Leistungserbringung gewährleisten.

Doppelstrukturen gehören dann der Vergangenheit an.

Würden die Kommunen die Empfänger von Arbeitslosengeld II und andere Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld in Eigenregie betreuen, wären jedoch weiter Doppelstrukturen notwendig; und Verschiebebahnhöfe wären weiterhin gang und gäbe.

Alle Landkreise und kreisfreien Städte sollten daher vor ihrer Entscheidung gründlich prüfen, ob die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft nicht zu besseren Ergebnissen führen könnte. Nicht immer ist Eigenregie die beste Methode. Sie sollten daher mit den Agenturen für Arbeit in den neuen Job-Centern zusammenarbeiten.



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