Meldung:
Berlin, 27. März 2003
Erneuerung der Sozialen Markwirtschaft kann vor der Handwerksordnung nicht Halt machen
Jeder in diesem Lande weiß um die Bedeutung des Handwerks für unsere Volkswirtschaft. Jeder weiß aber auch um die Probleme, die wir im Handwerksbereich haben.
Ich nenne hier nur einige Stichworte:
• unflexible Angebotsmärkte,
• mangelnder Wettbewerb,
• unzureichende Existenzgründungsdynamik im Handwerk,
• Rückgang der Zahl der Meisterprüfungen allein im Zeitraum 1995 bis 2001 um über 44 Prozent,
• deutliche Zunahme der Schwarzarbeit,
• Inländerdiskriminierung und vor allem
• Rückgang der Ausbildungsbereitschaft des Handwerks.
Heute werden im Handwerk nur noch 30 Prozent der jungen Leute ausgebildet, im nichthandwerklichen Bereich dagegen
70 Prozent. Damit fällt eines der zentralen Argumente für die empfindlichen Eingriffe, die die Handwerksordnung in die Freiheit einer selbständigen Berufsausübung darstellt. Heute ist das Handwerk eben nicht mehr der Ausbilder der Nation, wie zu Beginn der sechziger Jahre.
Handlungsbedarf ist also unabweislich. Die Koalitionsfraktionen werden deshalb dem Deutschen Bundestag in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Handwerksordnung vorlegen. Das ist ein strategischer Teil unserer Politik der Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 14. März die Leitlinien einer HwO Novelle vorgetragen, die wir nachdrücklich unterstützen:
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61607; Reform der Meisterprüfung und des großen
Befähigungsnachweis
Wir wollen den Meisterbrief als Qualitätssiegel ausbauen beispielsweise durch die Einführung einer freiwilligen Meisterprüfung für geeignete Gewerbe in der Anlage B. Wir wollen aber die obligatorische Meisterprüfung auf die Tätigkeiten beschränken, deren unsachgemäße Ausübung Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen verursachen können.
• Erleichterung von Existenzgründungen
Wir wollen einen Rechtsanspruch für langjährige Gesellen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung schaffen, damit zum Beispiel ein Geselle mit zehnjähriger Berufserfahrung berechtigt ist, einen Handwerksbetrieb der Anlage A selbständig zu führen. Wir wollen das Inhaberprinzip aufheben. Wir wollen die Gründung von Ich-AGs im Handwerksbereich erleichtern. Wir wollen Existenzgründer von den Pflichtbeiträgen in den ersten vier Jahren befreien.